Leitungsrecht nach Grundstücksteilung

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Antworten
Emma
Beiträge: 11
Registriert: 25.09.2009, 16:40

Leitungsrecht nach Grundstücksteilung

Beitrag von Emma » 11.07.2023, 08:39

Hallo zusammen,

kurze Skizzierung der fiktiven Situation:
Grundstück B hat ein Leitungsrecht über Grundstück A. Grundstück B wird geteilt, das neu entstandene Grundstück C grenzt nicht mehr direkt an A, sondern wird über A und B angefahren. Zugunsten C ist ein Wegerecht bei B eingetragen, ein Leitungsrecht besteht dort hingegen nicht (da dürfte jemand geschlafen haben). Da C ja Bestandteil des (alten) Grundstücks B war, besteht das Leitungsrecht über A theoretisch weiter. Kann C von A verlangen, dort Leitungen legen zu lassen, wenn doch an der Grenze zu B „Schluss“ sein müsste oder kann A das Verlegen verbieten, da das Grundstück C nicht erreicht werden kann?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Emma



Artikel lesen
Trompete und Posaunen im Wohnzimmer ?

Musik

Hier waren die Mieter die sich stritten durch zwei Vollgeschosse getrennt. Der Musikraum war zusätzlich gedämmt und es wurde nur am Wochenede gestört. Jedoch war das dem Kläger doch zu viel des Guten.

Ein vom Gericht extra beauftragter Sachverständige kam zu dem Erg.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Leitungsrecht nach Grundstücksteilung

Beitrag von Klaus » 11.07.2023, 10:06

Ein Leitungstrecht dient dazu von Haus zum Anschlußpunkt zu gelangen. Ob dies nun in einer direkten Linie oder eine Kurve oder ums Eck hängt von den örtlichen Begebenheiten ab. Da Grudndienstbarkeiten schonend auszuüben sind, der kürzeste unbelastenste Weg.
Wenn auf einem Grundstück ein Leitungsrecht liegt. dann spielt es keine Rolle in wieviele es geteilt wird. Auf allen lastet weiter das Leitungsrecht.

Aber man kann nun nicht überall eine Leitung langlegen weil man nun meint mehrere Rechte zu haben. Da eine Grunddienstbarkeit nicht erlischt nur weil geteilt wird, sollte man man das Grundbuch befragen wie dieses Recht verschwand. Vermutlich hat man es löschen lassen weil das neue Grundstück nun nicht mehr am Berechtigten liegt und daher nicht genutzt werden kann. Auch das geht nicht ohne Zustimmung des Berechtigten
Kann C von A verlangen, dort Leitungen legen zu lassen
Was liegt das liegt.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 69 Gäste