Wegerecht bei Vermietungen
Moderator: Klaus
Wegerecht bei Vermietungen
A hat eingetragenes Wegerecht (von B) im Grundbuch und im Erdgeschoss einen Laden sowie 2 Stellplätze auf eigenem Grundstück gewerblich vermietet. B blockiert durch Erstellung eines Absperrpfostens und Parken eines Autos die Zufahrt zu den Stellplätzen des Mieters. Meine Frage: Gilt das Wegerecht nur für A (Grundstückseigentümer) oder auch für den Pächter/Mieter ?
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Hier waren die Mieter die sich stritten durch zwei Vollgeschosse getrennt. Der Musikraum war zusätzlich gedämmt und es wurde nur am Wochenede gestört. Jedoch war das dem Kläger doch zu viel des Guten.
Ein vom Gericht extra beauftragter Sachverständige kam zu dem Erg.....
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