Wegerecht bei Vermietungen
Moderator: Klaus
Wegerecht bei Vermietungen
A hat eingetragenes Wegerecht (von B) im Grundbuch und im Erdgeschoss einen Laden sowie 2 Stellplätze auf eigenem Grundstück gewerblich vermietet. B blockiert durch Erstellung eines Absperrpfostens und Parken eines Autos die Zufahrt zu den Stellplätzen des Mieters. Meine Frage: Gilt das Wegerecht nur für A (Grundstückseigentümer) oder auch für den Pächter/Mieter ?
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Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.
In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....
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