Bevor Sie jetzt hier im Forum ihre Fragen stellen:
Holen Sie sich einen Grundbuchauszug mit der dazugehörenden Bewilligungsurkunde. Wenn Sie eh schon da sind schauen Sie auch ins Baulastenverzeichnis.
Dann sollten Sie noch wissen das es bei einer rechtlichen Bewertung um A - den Belasteten und B - den Berechtigten geht. Und nur im diese zwei. Alle weiteren sind eine andere Frage. A und B können selbst aus mehreren Eigentümer bestehen, was die Frage aber nicht verändert, daher nennen wir die A und B.
Jetzt wild tausend Beteilige dazu beschreiben verwirrt nur.
Und am besten eine Skizze ( mit den Grundstücksgenzen) irgendwo hochladen und hin den Link nennen - hilft ungemein
Linktip:
http://partners.webmasterplan.com/click ... ext&tnb=13
Bevor Sie eine Wegerechtsfrage stellen
Moderator: Klaus
Artikel lesen
Mieter bei Nachbarschaftsstreitigkeiten erschossen
Gegen 17 Uhr alarmierte die ebenfalls verletzte Ehefrau eines 47 Jahre alten Hausbewohners die Rettungskräfte per Notruf. Sie habe an das ihre Mann durch mehre Schüsse in die Brust angeschossen wurde. Trotz einer schnellen Krankenversorgung durch Rettungskräfte erlag der Mann sp&au.....
mehr Infos
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 19 Gäste