Bevor Sie jetzt hier im Forum ihre Fragen stellen:
Holen Sie sich einen Grundbuchauszug mit der dazugehörenden Bewilligungsurkunde. Wenn Sie eh schon da sind schauen Sie auch ins Baulastenverzeichnis.
Dann sollten Sie noch wissen das es bei einer rechtlichen Bewertung um A - den Belasteten und B - den Berechtigten geht. Und nur im diese zwei. Alle weiteren sind eine andere Frage. A und B können selbst aus mehreren Eigentümer bestehen, was die Frage aber nicht verändert, daher nennen wir die A und B.
Jetzt wild tausend Beteilige dazu beschreiben verwirrt nur.
Und am besten eine Skizze ( mit den Grundstücksgenzen) irgendwo hochladen und hin den Link nennen - hilft ungemein
Linktip:
http://partners.webmasterplan.com/click ... ext&tnb=13
Bevor Sie eine Wegerechtsfrage stellen
Moderator: Klaus
Artikel lesen
Selber klagen - ohne Anwalt
Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.
Selber vertreten kann.....
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