Bevor Sie eine Wegerechtsfrage stellen

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Antworten
Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Bevor Sie eine Wegerechtsfrage stellen

Beitrag von Klaus » 15.01.2008, 15:44

Bevor Sie jetzt hier im Forum ihre Fragen stellen:

Holen Sie sich einen Grundbuchauszug mit der dazugehörenden Bewilligungsurkunde. Wenn Sie eh schon da sind schauen Sie auch ins Baulastenverzeichnis.
Dann sollten Sie noch wissen das es bei einer rechtlichen Bewertung um A - den Belasteten und B - den Berechtigten geht. Und nur im diese zwei. Alle weiteren sind eine andere Frage. A und B können selbst aus mehreren Eigentümer bestehen, was die Frage aber nicht verändert, daher nennen wir die A und B.
Jetzt wild tausend Beteilige dazu beschreiben verwirrt nur.

Und am besten eine Skizze ( mit den Grundstücksgenzen) irgendwo hochladen und hin den Link nennen - hilft ungemein


Linktip:
http://partners.webmasterplan.com/click ... ext&tnb=13



Artikel lesen
Der will ja nur spielen !

Das ist kein Hund

Das wilde Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden stellt eine typische Verhaltensweise dar, so dass der Hundehalter haftet, wenn infolge des so entstandenen „Hundegetümmels“ einem anderen Hundehalter ein Schaden entsteht. Das hat das OLG Kob.....

mehr Infos



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 68 Gäste