Wege- und Fahrrecht....Höhe ????

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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after.me00
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Wege- und Fahrrecht....Höhe ????

Beitrag von after.me00 » 19.04.2008, 17:52

Hallo!

Folgender Sachverhalt:
Grundstücksbesitzer A würde gerne wissen, ob man dem Nachbarn B , der ein Wege-und Fahrrecht über das Grundstück von A besitzt, gestatten muss mit LKWs über das Grundstück von A zu fahren?
Wenn dem nicht so ist und B es trotzdem immer wieder tut um irgendwelche Dinge zu transportieren (B baut ständig irgendwas an seinem Haus.....seit 10 Jahre!!!!!), wie kann Grundstückbesitzer A sich dagegen wehren? Reden hilft nicht mehr, da lacht B den A aus :-(

Dass dieses Fahrrecht ein Breite von 3m haben muss, ist A klar - aber hat es auch eine Höhe??? Also kann A irgendein Rankgitter oder ähnliches bauen, damit B nur noch mit dem PKW durchfahren kann und nicht mehr mit großen LKW's???? Oder kann A sein Carport so bauen, dass B mit seinem PKW zwar da durchfahren kann, aber eben nicht mehr mit einem LKW, weil dieser dann von der Höhe her ja nicht mehr durchpasst????


Gruß aus Berlin :-)



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Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 19.04.2008, 18:36

Ob ein LKW durchdarf kommt drauf an die das Grundstück genutzt wird. Bei einem Wohnhaus ist natürlich ein PKW ausreichend.

Warum sich die Mühe machen das mechanisch zu lösen. Einfach einen Anwalt beauftragen eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

Man wird auf das belastetet Grundstück kaum ein Carport errichten können. Evtl. auch mal das Baulastenverzeichnis befragen.

Klaus

after.me00
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Hmmmm....

Beitrag von after.me00 » 19.04.2008, 19:08

......okay, Carport wäre auch sehr aufwendig und teuer - aber ein Rankgitte, mit dem B von der Höhe her mit einem LKW nicht mehr durchpasst ohne es zu beschädigen?
Dürfte A das?

Klaus
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Beitrag von Klaus » 19.04.2008, 20:00

Ich denke bei 3,5 - 4 Meter geht das sicher. Würde kaum einen LKW abhalten :-)

Der Nachbar darf mit den Weg dazu nutzen um zu seinem Grundstück zu gelangen.

Solange das geht darf man alles.

Warum so eine anwendige Bauerei, eine einstweilige und die Sache ist geklärt. Begründung ist wie immer der lockere Untergrund der keine LKW trägt.

Klaus

P.S. Ich würde einfach mal den Schaden feststellen lassen und einklagen :-)

andy
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Beitrag von andy » 20.04.2008, 08:46

Ist die Tragfähigkeit des Untergrunds (Weg) dafür ausgelegt, sind LKW bis 7,5 t (mit üblichen Aufbauten) m.E. bei einem Wegerecht inklusive. 3 m Wegbreite reichen bei diesen Fahrzeugen auch meist aus.

Treten Schäden auf, darf der Nachbar diese reparieren lassen und danach ist Schluss mit LKW ... ;-)
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

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