Geh-und Fahrrecht - wo finde ich Hinweise was Nachbar darf

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Geh-und Fahrrecht - wo finde ich Hinweise was Nachbar darf

Beitrag von Eigentümer » 11.06.2008, 13:34

Hallo,
beim Lesen im Forum habe ich oft Hinweise gefunden, dass sich unter einem Fahrrecht ganz unterschiedliche, von der Art des herrschenden Grundstücks abhängige Interpretationen darüber finden lassen, ob z.B. ein LKW dort fahren darf oder nicht. Dazu suche ich "Fundstellen", wie welche Gerichte dazu entschieden haben.
Könnt ihr mir helfen?
Gruß
M.



Artikel lesen
Ein Detektiv kann ermitteln

Detektiv

 

Was helfen könnte wäre ein Detektiv. Der könnte als neuraler Beobachten ermitteln wer der Täter ist und mit Bilder oder auch nur als Zeuge das Verfahren in Gang bringen.

 

Wie finde ich den besten Detektiv ?

Dir Detekteien o.....

mehr Infos



Klaus
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Beitrag von Klaus » 11.06.2008, 13:57

Es gibt wenig Urteile, da es meist im Vergleich endet.

Wie das Grundstück genutzt werden darf ergibt sich aus der Nutzungsart bei der Eintragung der Grunddienstbarkeit.
Alles andere wäre eine Erweiterung (hier findet man Urteile zu)

Wir haben ein paar hier, sonst mal das Forum lesen.

Fundstellen gibt bei Google

Klaus

Eigentümer
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Beitrag von Eigentümer » 11.06.2008, 14:10

Hallo Klaus,
die Nutzungsart der Grundstücke war vor der Eintragung des Wegerechtes laut Grundbuch "Acker". Im Zuge des Verkaufs (Gleichzeitiger Besitzerwechsel und Eintragung des Wegerechtes ) wurde daraus "Hoffläche".
Was bedeutet das für die Nutzung?
Die Grundstücke sind unbebaut und auch unbebaubar, außer etwas Gras und Unkraut wächst da nichts drauf, höchstens am Rand etwas Hecke.
Gruß
M.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 11.06.2008, 14:32

Wie mitten in Wiesen um das Grundstück von A entsteht nun eine Hoffläche. Gehört dazu denn auch ein Hof? Wie wird denn eine Hoffläche anders genutzt als eine Wiese.

Ein landwirschaftliches Grundstück (Wiese) wird mit dem Auto und dem Traktor befahren. Ein Freizeitgrundstück (Wiese) mit Auto. Die Wiese hinter dem Rasthof mit allem was fährt und die zwischen den Landebahnen des Flughafens....

Das muss schon genauer sein, und Grundstücke sind durch das Katasteramt zu erfragen, da kann die Wiese nur ein Teil eines Grundstücks sein oder auch alleine stehen.

Meist gibts auch ne Bewilligunsgurkunde (Kaufvertrag o.ä.) . Gerne werden auch zusätlzich Baulasten eingetragen.

Aus all diesen Infos zieht der Richer sein Urteil

Klaus

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