Einfreidungspflicht zwischen Grundstück und Privatweg

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Rudolf
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Einfreidungspflicht zwischen Grundstück und Privatweg

Beitrag von Rudolf » 24.07.2008, 12:53

Guten Tag!
Folgender Sachverhalt (in Berlin) macht mir Kopfschmerzen:

Links neben dem Grundstück von A verläuft ein Privatweg, der zu gleichen Teilen den Hammergrundstückseigentümern B,C und D gehört, die keinen weiteren Zugang zu ihren Grundstücken haben. Etwa in der Mitte dieses Privatwegs steht auf dem Grundstück von A seit nunmehr 50 Jahren eine Garage unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Vor und hinter der Garagenwand zum Privatweg hin befindet sich ein maroder, an den Streben sehr stark verrosteter (wohl auch schon 50 Jahre alter), 180 cm hoher Maschendrahtzaun, der schon einmal umzustürzen drohte, hätte A ihn nicht provisorisch abgestützt.
Nun fordert A von B,C und D eine Erneuerung dieses Zauns, D ist einverstanden, B und C weigern sich jedoch mit der Begründung, die Forderung sei unrechtmäßig erhoben, da es sich bei A's Grundstück um ein Eckgrundstück handelt.

Kann das sein?

Ich danke Ihnen schon einmal im voraus für Ihre Antwort(en)



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