Besorgen Sie sich einen Grundbuchauszug, falls es einen Eintrag für eine Grunddienstbarkeit gibt eine Kopie der Bewilligungsurkunde.
Besorgen Sie sich einen Auszug aus dem Baulastenverzeichniss.
Wenn man eh schon im Amt steht.
- Katasterplan ausdrucken lassen
- Bebauungsplan einsehen
Damit hat man alle wichtigen Unterlagen parat.
Klaus
Was Sie vorab klären müssen !!
Moderator: Klaus
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Keine Entschädigung für Leitungsführung
In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....
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