Wegerecht parken der Tochter auf meinen Grundstück

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Judith Hauenstein
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Wegerecht parken der Tochter auf meinen Grundstück

Beitrag von Judith Hauenstein » 30.05.2009, 09:53

A hat ein Grundstück in dem noch ein weiteres Haus steht.
Der Eigentümer des hinteren Hauses besitzt das Wegerecht.
Leider kommt es jetzt immer mehr vor, das die Tochter von B ihr Auto im Hof abstellt , so das die Zufahrt versperrt ist und A sein Auto auf der Strasse parken muss.
Als A die darauf angesprochen hat, erklärte sie mir, sie hätte das Recht ihr Auto im Hof abzustellen .
Auf due Frage warum sie A die Einfahrt versperrt kam die Antwort sonst müßte sie mir ja Bescheid geben wenn sie wieder wegfahren würde.
Als A ihrsagte sie könne doch auf der Straße parken meinte sie A solle doch mein Auto auf die Seite stellen und dann könnte sie ihr Auto in den Hof stellen und würde A keine Schwierigkeiten machen.



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In diesem Fall kam es anders. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung. Sie klagte gegen die Baugeneimigung die dem Nachbarn erteilt wurde. Das Haus der Klägerin befindet sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Nachbargebäude sollte nun ebenfalls dire.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 31.05.2009, 10:35

Man davon ausgehende das es sich um zwei Grundstücke handelt :-)

Der Besitzer des belasteten Grundstücks kann machen was er will, solange der Hinterlieger jederzeit auf Zuruf durch kann. Wenn der Besitzer gerade bei Be und Entladen wäre, müsste der Hinterlieger eben kurz warten. Man braucht nicht klingeln um durchzu dürfen, ein einfacher Zuruf muss reichen.

Der Hinterlieger hat nur das Recht "durchzufahren". Ist dort kein Platz darf er nicht einfahren. Gäste dürfen nur einfachen wenn sie was zum Haushalt bringen (wobei man nicht kontrollieren darf).

Man kann auf Unterlassung klagen. Parkt der Fremde das Fahrzeug "ein" wäre es dann noch Nötigung zu der man die Polizei rufen kann.

Klaus

P.S. REGELN LESEN
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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