Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.
Moderator: Klaus
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Bauloewe
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von Bauloewe » 28.03.2007, 10:06
Hallo habe ich eben vergessen. Wir haben Sommerzeit seit letztem Wochenende.
mfg Bauloewe
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Widersprüchliche Gesetze Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.
Wer macht Gesetze und Vorschriften
Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....
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Surpreme
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von Surpreme » 06.04.2007, 11:22
So, dass Urteil ist endlich da! Es ist genauso wie bereits in der mündlichen Entscheidungsverkündung. Das Überfahren ist verboten und wird mit einerm Ordnungsgeld von 1.500 Euro bestraft. Das Urteil kam vor drei Tagen, der Nachbar fährt weiterhin fröhlich über mein Grundstück! Und jetzt???
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Rainer
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von Rainer » 06.04.2007, 11:46
Wenn das Urteil vorläufig vollstreckbar ist, den Gerichtsvollzieher beauftragen um das erste Ordnungsgeld einzutreiben ; ansonsten damit warten, bis das Urteil rechtskräftig ist. Lassen si das den anwalt machen, weil man bei der Vollstreckung sehr viel falsch machen kann.
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Surpreme
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von Surpreme » 06.04.2007, 12:24
Wann ist das Urteil denn rechtskräftig??? Mein Anwalt ist leider drei Wochen im Urlaub
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Klaus
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von Klaus » 06.04.2007, 13:30
Erst mal Beweise sichern. Einen Zeugen sollte man haben. Dann mal warten bis der Anwalt wieder da ist.
Klaus
P.S. Wie wäre es mit einer Kopie der Urteils, würde mich interessieren wie der das Gehrecht begründet hat
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