Wegerecht einrichten / Grundstück mit Weg kaufen

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Antworten
joeddi
Beiträge: 1
Registriert: 02.12.2009, 14:57

Wegerecht einrichten / Grundstück mit Weg kaufen

Beitrag von joeddi » 02.12.2009, 15:21

Hallo liebe Nachbarschaftsstreiter,

vielen Dank schon mal für die vielen Hinweise hier, habe nun schon einiges gelesen, dass mir weitergeholfen hat. Trotzdem will ich eine Situation einmal schildern und um weitere Denkanstösse bitte.

X denken darüber nach, ein Grundstück zu kaufen. Der jetzige Besitzer besitzt außerdem ein Haus B, dass dem zu verkaufenden Haus A gegenüberliegt, getrennt durch die beiden Gärten der Häuser. Er möchte das Haus nun nur verkaufen, wenn ihm der potentielle Käufer ein Wegerecht auf sein Grundstück einräumt.
Das Grundstück von Haus B ist derzeit gar nicht befahrbar, da es ein Mehrfamilienhaus in geschlossener Bauweise ist. Die geplanten Stellplätze im Garten von Haus B, sowie der Weg/Straße durch Garten A müssten also auch erst noch gebaut werden.

Nun ergeben sich hier mehrere Fragen: können X als Käufer "Regeln" für das noch zu erstellende Wegerecht festlegen, z.B. wie viele Autos dürfen wann durchfahren? Muss der Verkäufer den Weg, den er dann nutzen will, selbst errichten bzw bezahlen? Da es noch Platz vor Haus A gibt, hätten X gar kein Bedürfnis, mit dem Auto um das Haus herum in den Garten zu fahren, X würden den Weg also nicht nutzen.
Über die Versicherungspflicht und Instandhaltung habe X nun schon gelesen, dass da dann der Besitzer von Haus A in der Pflicht wäre (also ganz schön dumm gelaufen für den Käufer...). Aber eine weitergehende Frage wäre: wenn die Stadt die Straße vor dem Haus A ausbaut, die derzeit nur ein Kiesweg ist, würde ja Besitzer von Haus A verpflichtet werden, sich zu beteiligen. Was wäre dann mit dem Wegerechtler, der die Straße ja viel frequentierter nutzt (Mehrfamilienhaus contra Einfamilienhaus) aber rechtlich gesehen kein angrenzendes Grundstück besitzt. Muss der Käufer von Haus A dann auch noch den Straßenanschluss für B bezahlen?

Generelle Frage: würdet ihr vom Kauf abraten? Was ich bisher hier gelesen habe, scheint dieses Wegerecht so viele Probleme aufzuwerfen, dass es mir so ein teures Haus (es würde viel Sanierung kosten) nicht wert zu sein scheint.
Andererseits: gäbe es Mittel, das Wegerecht verträglich zu gestalten, wenn man schon selbst mitreden kann?
Eine andere Alternative wäre auch, dass man das Stück Weg vom Grundstück abtrennt.

Vielen Dank für Ideen und Gedanken und Anregungen,
Joeddi



Artikel lesen
Efeu beschädigt Nachbars Mauerwerk

Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 02.12.2009, 19:09

Du hast sicher auch die Regeln gelesen und das wir hier nur "erfundene" Fälle disskutieren. Bitte ändere deinen Beitrag
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

andy
Beiträge: 527
Registriert: 06.06.2007, 08:04
Wohnort: NRW

Beitrag von andy » 02.12.2009, 19:25

In dieser Reihenfolge ...

- Grundstück / Haus ohne Wegerecht kaufen = Ruhe ist
- betroffenen Grundstückteil abschreiben und verkaufen (soweit möglich) ...
- Wegerecht vereinbaren und alles beachten, was hier im Forum steht
Insbesondere Unterhaltung und auch eine Löschungsklausel (andere Zufahrt später möglich) ...
- Grundstück / Haus mit Wegrecht nach BGB (ohne genaue Regelungen) -> Finger weg
... dass da dann der Besitzer von Haus A in der Pflicht wäre ...
Kommt darauf an, was vereinbart ist. Fehlt eine Vereinbarung, dann sind bei beidseitiger Nutzung beide, im Zweifel zur Hälfte in der Pflicht, bei Nutzung nur durch B dieser alleine.
Generelle Frage: würdet ihr vom Kauf abraten?
Unbedingt, erst recht bei einem Mehrfamilienhaus. Denn was man beim Kauf spart, steckt man später an Nerven wieder rein (s. meinen Footer) - so gut die Vereinbarungen und Regelungen auch sein mögen.

Beispiel ?
Tor wird zugeknallt / gar nicht erst geschlossen, Müll / Kippen bleiben liegen, es wird "gerast", laustark gelärmt, der Hund geärgert, "Pizzen" nach Feiern und, und, und ... ;-)
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 03.12.2009, 08:31

Aus welchen Grund sollte man ein Grundstückteil kaufen den man nicht nutzen kann und wird. Daher würde ich den Weg abtrennen und erst gar nicht kaufen. Damit muss einem nur noch der Rest gefallen.

Ob der Nachbar Erschliessungskosten zahlen muss oder nicht sollte mal keine Rolle zahlen. Aber das wäre auch unfair da er ja für seinen eigenen Zugang ein eignes Grundstück kaufen musste.

Die Haftung bei Schäden liegt bei dem der besucht wird. Also hier den Nachbarn.

Ins Grundbuch kann man nicht "nur zweimal die Woche" oder "nur rote Autos" reinschreiben. Und bei einem Wegerecht wirds erst schwer wenn Ali Baba und die 40 Räuber einziehen die zu den Hells Angels gehören. Egal wie man das vertraglich regelt hätten alle Eigentümer ein Fahrrecht.

ALSO FINGER WEG VON UNNÖTIGEN BELASTUNGEN - dann muss das schon besonders billig sein.

Klaus

P.S REGELN BEACHTEN
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

andy
Beiträge: 527
Registriert: 06.06.2007, 08:04
Wohnort: NRW

Beitrag von andy » 03.12.2009, 21:53

... abtrennen und erst gar nicht kaufen ...
Äh ... ja ... meinte ich auch.
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

OlgaUm
Beiträge: 11
Registriert: 15.05.2009, 13:25

Beitrag von OlgaUm » 16.02.2010, 11:46

Ja, in solchen Fällen würde ich auch von einem Wegerecht abraten, in meiner Nachbarschaft gab es wegen einer ähnlichen Geschichte jede Menge Streit. Da wollte dann einer der Beteiligten sogar seine Immobilie verkaufen und war psychisch ziemlich bedient. Ich würde auch den besagten Grundstücksteil einfach nicht kaufen, da erspart man sich viel Ärger und Bürokratie. Ich würde solche Deals nie mit Leuten, die ich nicht gut kenne, machen, denn da kann es schnell zu Auseinandersetzungen kommen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 30 Gäste