Mieter A wird vorgeworfen bei Mieter B die Wohnungstür beschädigt zu haben. Der Vermieter will A anzeigen. Allerdings hat B schon mehrfach Abmahnungen wegen zu heftigen zuschlagen der Wohnungstür. Dabei wird wohl irgendwann was kaputtgegangen sein und will es dann A aus Rache anhängen. B hatte sogar schon mal seine Balkontür demoliert wegen zu heftigen zuknallens. Da hatte der VM komischerweise nichts unternommen.
Der VM glaubt die Version von B, dass A die Tür mutwillig beschädigt hat.
Was kann Mieter A unternehmen?
Sachbeschädigung einer Wohnungstür
Moderator: Klaus
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Absetzen von Prozesskosten beim Hausbau
Genau gesagt die Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims entstanden sind können nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sein.
In dem Fall ging es um den Fall das Eheleute einen Massivhaus Unt.....
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