Sachbeschädigung einer Wohnungstür

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

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Crowbar
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Sachbeschädigung einer Wohnungstür

Beitrag von Crowbar » 11.11.2010, 21:58

Mieter A wird vorgeworfen bei Mieter B die Wohnungstür beschädigt zu haben. Der Vermieter will A anzeigen. Allerdings hat B schon mehrfach Abmahnungen wegen zu heftigen zuschlagen der Wohnungstür. Dabei wird wohl irgendwann was kaputtgegangen sein und will es dann A aus Rache anhängen. B hatte sogar schon mal seine Balkontür demoliert wegen zu heftigen zuknallens. Da hatte der VM komischerweise nichts unternommen.

Der VM glaubt die Version von B, dass A die Tür mutwillig beschädigt hat.

Was kann Mieter A unternehmen?



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Scheinbar begünstigt das Arbeiten und die Bezahlung der Grundstücke die verbreitete Ansicht das es sich um Besitz handelt. Zumindest aber ist der Anwohner der Erfüllungsgehilfe der Gemeinde und muss zwingen für Recht und Ordnung sorgen.

In einer Großstadt im Sü.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 11.11.2010, 23:23

Was kann Mieter A unternehmen?
Einfach stehen lassen und wirklich jede Kommunikation beenden.

Klazs
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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