Sachbeschädigung einer Wohnungstür
Moderator: Klaus
Sachbeschädigung einer Wohnungstür
Mieter A wird vorgeworfen bei Mieter B die Wohnungstür beschädigt zu haben. Der Vermieter will A anzeigen. Allerdings hat B schon mehrfach Abmahnungen wegen zu heftigen zuschlagen der Wohnungstür. Dabei wird wohl irgendwann was kaputtgegangen sein und will es dann A aus Rache anhängen. B hatte sogar schon mal seine Balkontür demoliert wegen zu heftigen zuknallens. Da hatte der VM komischerweise nichts unternommen.
Der VM glaubt die Version von B, dass A die Tür mutwillig beschädigt hat.
Was kann Mieter A unternehmen?
Der VM glaubt die Version von B, dass A die Tür mutwillig beschädigt hat.
Was kann Mieter A unternehmen?
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Parkplatzidioten
Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm Einhalt gebieten. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Gebiet an. Sie machen e.....
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