Auszug - Wohnungsbesichtigung mit Mietinteressenten

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

Antworten
Dan
Beiträge: 3
Registriert: 01.03.2007, 14:54

Auszug - Wohnungsbesichtigung mit Mietinteressenten

Beitrag von Dan » 27.07.2007, 12:18

Hallo Forum,

A ist Mieter und hat seine Wohnung gegenüber dem Vermieter B schriftlich und fristgerecht gekündigt und zieht in 2 Monaten aus. C ist Hausverwaltung und mit B verwandt und hat bereits die Wohnung inseriert.

C fragt nun bei A an, wann C mit Mietinteressenten die Wohnung besichtigen kann.

Daraus eregebn sich für A folgende Fragen:

1) Da A geschäftlich viel unterwegs ist und die Wochenenden mit den Restarbeiten seines Hausneubaus beschäftigt ist, möchte er wissen, wie oft A die Wohnungsbesichtigung in den nöchsten 2 Monaten gestatten muß. Darf A hierzu Termine vorschlagen? :roll:

2) Da A mit C überhaupt kein Vertragsverhätnis hat, möchte er wissen, ob er C überhaupt Zugang gewähren muß. 8)

3) Wenn A berechtigte Zweifel am Mietinteresse von Mietinteressenten hat, darf er diesen dann den Zugang verwehren? :evil:

Für ein schnelles Feedback wäre A sehr dankbar.

Danke auch Klaus für sein Feedback bzgl. Stellplätze. Diese sind seit gestern gekennzeichnet.

Besten Dank und beste Grüße,
Dan



Artikel lesen
Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 27.07.2007, 13:38

Also da kann man nur sagen: angemessen muss es sein.
Wenn A berechtigte Zweifel am Mietinteresse von Mietinteressenten hat, darf er diesen dann den Zugang verwehren?
Nach Gutsherrenart ? Nö

Der Hausverwalter ist wohl ein Wohnungsverwalter der für den Eigentümer (in dessen Vollmacht) handelt

Übrigens muss man nicht selber anwesend sein, man kann auch jemanden bestimmen. Notfalls muss man jemanden bezahlen der die Tür eben öffnet.

Klaus

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste