Auszug - Wohnungsbesichtigung mit Mietinteressenten
Moderator: Klaus
Auszug - Wohnungsbesichtigung mit Mietinteressenten
Hallo Forum,
A ist Mieter und hat seine Wohnung gegenüber dem Vermieter B schriftlich und fristgerecht gekündigt und zieht in 2 Monaten aus. C ist Hausverwaltung und mit B verwandt und hat bereits die Wohnung inseriert.
C fragt nun bei A an, wann C mit Mietinteressenten die Wohnung besichtigen kann.
Daraus eregebn sich für A folgende Fragen:
1) Da A geschäftlich viel unterwegs ist und die Wochenenden mit den Restarbeiten seines Hausneubaus beschäftigt ist, möchte er wissen, wie oft A die Wohnungsbesichtigung in den nöchsten 2 Monaten gestatten muß. Darf A hierzu Termine vorschlagen?
2) Da A mit C überhaupt kein Vertragsverhätnis hat, möchte er wissen, ob er C überhaupt Zugang gewähren muß.
3) Wenn A berechtigte Zweifel am Mietinteresse von Mietinteressenten hat, darf er diesen dann den Zugang verwehren?
Für ein schnelles Feedback wäre A sehr dankbar.
Danke auch Klaus für sein Feedback bzgl. Stellplätze. Diese sind seit gestern gekennzeichnet.
Besten Dank und beste Grüße,
Dan
A ist Mieter und hat seine Wohnung gegenüber dem Vermieter B schriftlich und fristgerecht gekündigt und zieht in 2 Monaten aus. C ist Hausverwaltung und mit B verwandt und hat bereits die Wohnung inseriert.
C fragt nun bei A an, wann C mit Mietinteressenten die Wohnung besichtigen kann.
Daraus eregebn sich für A folgende Fragen:
1) Da A geschäftlich viel unterwegs ist und die Wochenenden mit den Restarbeiten seines Hausneubaus beschäftigt ist, möchte er wissen, wie oft A die Wohnungsbesichtigung in den nöchsten 2 Monaten gestatten muß. Darf A hierzu Termine vorschlagen?
2) Da A mit C überhaupt kein Vertragsverhätnis hat, möchte er wissen, ob er C überhaupt Zugang gewähren muß.
3) Wenn A berechtigte Zweifel am Mietinteresse von Mietinteressenten hat, darf er diesen dann den Zugang verwehren?
Für ein schnelles Feedback wäre A sehr dankbar.
Danke auch Klaus für sein Feedback bzgl. Stellplätze. Diese sind seit gestern gekennzeichnet.
Besten Dank und beste Grüße,
Dan
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Also da kann man nur sagen: angemessen muss es sein.
Der Hausverwalter ist wohl ein Wohnungsverwalter der für den Eigentümer (in dessen Vollmacht) handelt
Übrigens muss man nicht selber anwesend sein, man kann auch jemanden bestimmen. Notfalls muss man jemanden bezahlen der die Tür eben öffnet.
Klaus
Nach Gutsherrenart ? NöWenn A berechtigte Zweifel am Mietinteresse von Mietinteressenten hat, darf er diesen dann den Zugang verwehren?
Der Hausverwalter ist wohl ein Wohnungsverwalter der für den Eigentümer (in dessen Vollmacht) handelt
Übrigens muss man nicht selber anwesend sein, man kann auch jemanden bestimmen. Notfalls muss man jemanden bezahlen der die Tür eben öffnet.
Klaus
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