Kündigungsfrist

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

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Maren
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Kündigungsfrist

Beitrag von Maren » 22.04.2007, 20:03

A wohnt seit einigen Monaten in einer kleinen Mietswohnung. Nachbar B schaut zu den unmöglichsten Zeit so laut Fernsehen, dass A es in der eigenen Wohnung nicht mehr aushält, nicht für die Berufsschule lernen kann und auf der Arbeit immer unausgeschlafen ist. Gespräche mit B, die von A gesucht werden, werden abgeblockt oder komplett ignoriert. Der Vermieter C reagierte erst Wochen später auf ein (nein es waren dann schon zwei) Beschwerdeschreiben. Es hat sich nix gebessert, im Gegenteil. A zieht nun aus, aber C hält an der gesetzlichen Kündigungsfrist fest. Da A Azubi ist und daher chronisch knapp bei Kasse, kann es sich A nicht leisten, die Miete für die neue und die laute alte Wohnung zu bezahlen. Besteht die Möglichkeit, dass C dem A die außerordentliche Kündigung zugestehen muss - rein auf der Grundlage, dass der laute Nachbar B den Umzug zu verschulden hat, der völlig ungeschoren davonkommt. Bitte um schnelle Antwort, da der Mai schon vor der Tür steht. Vielen Dank!



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Einer der Nachbarn beklagt si.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 22.04.2007, 20:59

Nein, so wird das nichts.

Erstens sollte man die Polizei rufen wenn da so laut ist. Zweitens muss man dem Vermieter auch die Möglichkeit gehen die Sache zu beenden.

Das man nun einfach auszieht ist die persönliche Entscheidungs A und hat wohl eher mit anderen Sachen zu tun.

Klaus

Sonst könnte ja jeder mit der Behauptung" der Nachbar ist so "laut aus einem Mietvertrag kommen

Maren
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Beitrag von Maren » 22.04.2007, 21:35

Naja A hat mehrfach die Polizei gerufen: mal gabs dort kein Auto, und andermal war es schon ruhig als die Polizei endlich kam. Die Möglichkeit das Übel zu beseitigen hatte C. Allerdings hat C erst Wochen nach der Beschwerde reagiert. Aber das hat, wie geschrieben, nix bewirkt. B benimmt sich weiterhin, als würde er allein auf weiter Flur wohnen. Der einzige Grund für die Kündigung ist die Lautstärke, die B verursacht. Da C anscheinend nicht in der Lage ist Abhilfe zu schaffen, möchte A (da A ja auch den Vertrag für eine neue Wohnung bei Vermieter D unterzeichen musste) einen Monat vor der gesetzlichen Frist kündigen. Folgendes passt sehr gut: (1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Kann A das irgendwie anwenden? Denn bei der Polizei sind alle Anrufe registriert und C liegt ein Lärmprotokoll vor....

Klaus
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Beitrag von Klaus » 22.04.2007, 22:24

Die Anzeige und die Beschwerde sind ja nicht mehr als eine Behauptung. Und zwar eine Behauptung einer Mieterin die aus dem Vertrag raus will.
Nach langfristigem Lärmprodukol kann man die Miete mindern, das nimmt der VM dann zum Anlass dem Störer zu kündigen. Danach ist man das Problem los.

Aber einfach ein paar mal die Polizei rufen und dann sofort fristlos kündigen wird nichts werden.

Klaus

Maren
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Beitrag von Maren » 23.04.2007, 19:31

Tja bloß wie soll A denn beweisen, was vorfällt? A wohnt alleine in der Wohnung und hat demnach keine Zeugen. Es ist einfach so ungerecht, dass der Verursacher B tun und lassen kann, was er will. Und das Opfer A sich verschulden muss, um einmal ein Auge zumachen zu können. A würde nicht aus dem Vertrag rauswollen, wenn das Probelm mit B nicht bestehen würde. A war ja froh eine halbwegs bezahlbare Wohnung gefunden zu haben. Nun kommen Kosten auf A zu (doppelte Miete, Umzug, etc), die nicht seien müssten, wenn Polizei und Vermieter gleich reagiert hätten....

Davon abgesehn wird in diesem Haus sicher niemand gekündigt. Dem Vermieter ist es egal, was unter den Parteien los ist. Hauptsache die Miete kommt (ob vom Mieter oder dem zuständigen Amt). Das ist keine Behauptung, sondern Erfahrung. Immerhin hatte V es vor dem Einzug fast vergessen, A die versprochene Wohnung zur Verfügung zu stellen. Nach ca. 10 Anrufen (3 Tage vor Einzug), wurde dann auch endlich der Mietvertrag zugesandt. Nur als Anekdote am Rande, um das Problem As zu verdeutlichen.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 24.04.2007, 07:58

Tja bloß wie soll A denn beweisen, was vorfällt?
Wenn man was will muss man es auch beweisen können. Und nur wegen Lärmbelästigung ist sehr selten eine fristlose Kündigung möglich. Da muss der nebenan schon eine Disco betreiben die Tag und Nacht geöffnet hat.

Klaus

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