Versicherung für das Miethaus über 6000 Euro
Moderator: Klaus
Versicherung für das Miethaus über 6000 Euro
A hat ein Haus gemietet, in der Nebenkostenabrechnung ist nur eine Versicherung für das Haus von über 6000,- Euro im Jahr, die A bezahlen soll!!! Ist dieses rechtens. A hat den Mietvertrag schon über 7 Jahre und hatte immer in der Nebenkostenabrechung einen Betrag von ca. 350,- Euro für die Versicherung (Brand, Wasser usw.) Nun soll A diesen Betrag zahlen und noch eine neue Versicherung über 6000,- Euro.
Was kann A da machen, der Vermieter meinte nur die Versicherung sei gestriegen.
Da es gewerblich genutzt wird und A vorsteuerabzugsberechtigt bin, ist es dann auch üblich auf die gesamten Nebenkosten noch einmal 19 MwSt zu berechnen?
Was kann A da machen, der Vermieter meinte nur die Versicherung sei gestriegen.
Da es gewerblich genutzt wird und A vorsteuerabzugsberechtigt bin, ist es dann auch üblich auf die gesamten Nebenkosten noch einmal 19 MwSt zu berechnen?
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Widersprüchliche Gesetze
Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.
Wer macht Gesetze und Vorschriften
Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....
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Es kommt schon drauf an was das für eine Versicherung sein soll. Bei der Summe haben Sie wohl ein Hochhaus gemieter.
Ob MWST anfällt liegt nicht an A sondern am Vermieter, wenn der gewerblich vermietet dann berechnet er auch MWST. Wobei das ein durchlaufender Posten ist - also Egal. Wobei bei Versicherungsleistungen keine MWST anfällt, sondern Versicherungssteuer von 7%. Die Versicherung ist eine Auslage die man ersetzen muss und kein Rechnungsbetrag.
Klaus
P.S. REGELN !!
Ob MWST anfällt liegt nicht an A sondern am Vermieter, wenn der gewerblich vermietet dann berechnet er auch MWST. Wobei das ein durchlaufender Posten ist - also Egal. Wobei bei Versicherungsleistungen keine MWST anfällt, sondern Versicherungssteuer von 7%. Die Versicherung ist eine Auslage die man ersetzen muss und kein Rechnungsbetrag.
Klaus
P.S. REGELN !!
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