Mietminderung Baulärm

Mieter, Vermieter und die Nachbarn in der Mietwohnung

Moderator: Klaus

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anski
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Beitrag von anski » 02.05.2007, 15:46

A wohnt in einer Wohnung (Vermieter ist B), wobei diese oberhalb einer Wohnung liegt, die gerade von C renoviert wird.

Die Renovierung umfasst vor allem Deckenarbeiten der Wohnung des C. Durch die demensprechend dünnere Decke hört man alles, sowohl die Gespräche der Bauarbeiter, also auch Baulärm. Zusätzlich vibriert die Wohnung des A, wodurch schon Risse entstanden sind.

Der A will gegenüber dem B die Miete mindern.

Frage:
Wie kann A beim B den Mangel anzeigen, obwohl dieser nicht dafür verantwortlich ist und diesen Mangel nicht beseitigen kann?

Kann A die Mietminderung rückwirkend für die seit 3 Monate andauernden Bauarbeiten geltend machen?

Kann A eine Mietminderung von 20% beanspruchen?

Vielen Dank im Voraus.



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Wer sein Wohnraum mit einer Alarmanlage schützen will, muss meist beim Profi tausende von Euros ausgeben. Mieter sind gut beraten sich das vom Vermieter genehmigen lassen, sonst kann der Vermieter den Rückbau verlangen. Viel bequemer und sogar viel günstiger sind Alarmanlagen zum S.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 02.05.2007, 15:54

Wie kann A beim B den Mangel anzeigen, obwohl dieser nicht dafür verantwortlich ist und diesen Mangel nicht beseitigen kann?
Also ein Einschreiben wäre doch mal sinnvoll
Kann A die Mietminderung rückwirkend für die seit 3 Monate andauernden Bauarbeiten geltend machen?
Nö, erst wenn man dem VM was sagt kann der was tun.
Kann A eine Mietminderung von 20% beanspruchen
Das kommt schon auf die stärke des Lärms an.

Klaus

anski
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Beitrag von anski » 03.05.2007, 08:16

Hallo Klaus.

Das ein Einschreiben sinnvoll ist, ist mir klar.

Es stellt sich allerdings die Frage für mich, wie man das anzeigt.

Man kann ja schlecht bei Baulärm sagen: "Mangel: Baulärm; Bitte um Beseitigung, Frist: ... "!?

Klaus
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Beitrag von Klaus » 03.05.2007, 08:30

Sicher kann man das schreiben.

Man kann auch schreiben:

Hey Vermieter,
ich zahl weniger weils so laut ist, 20% is ok ey.

Wenn zuviel gekürzt wird klagt der VM eben. Sobald mehr als zwei Monatsmieten zuviel gekürzt wurden kündigt der VM.

Klaus

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