Laerm im Mischgebiet
Moderator: Klaus
Laerm im Mischgebiet
hallo !
A hat seine Werkshalle an B vermietet (war mal ein Baugeschaeft und wird jetzt auch wieder von einem Baugeschaeft genutzt, die Nutzung ist schon jeher in dieser Art genehmigt) sie liegt in einem sog. Mischgebiet.
jetzt beschwert sich die Nachbarschaft (nenen wir sie mal C D E F G und H wieviele weiss A nicht genau) ueber den Laerm der abends (vor 22 Uhr) entsteht. (Wenn der Kleinbagger Matarial umlagert oder auf den Laster fuern Vortag auflaedt)
Gibts da irgendwelche Moeglichkeiten A an den Karren zu fahren ?
gruss goerdi
A hat seine Werkshalle an B vermietet (war mal ein Baugeschaeft und wird jetzt auch wieder von einem Baugeschaeft genutzt, die Nutzung ist schon jeher in dieser Art genehmigt) sie liegt in einem sog. Mischgebiet.
jetzt beschwert sich die Nachbarschaft (nenen wir sie mal C D E F G und H wieviele weiss A nicht genau) ueber den Laerm der abends (vor 22 Uhr) entsteht. (Wenn der Kleinbagger Matarial umlagert oder auf den Laster fuern Vortag auflaedt)
Gibts da irgendwelche Moeglichkeiten A an den Karren zu fahren ?
gruss goerdi
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Treu und Glauben
Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
In den meisten Fällen ist es aber.....
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A hat ja nur vermietet. B kann man bei Gewerbeaufsichtsamt oder dem Lärmbeauftragten anschmieren. Denn nur weil das Gewerbe ist kann er noch lange keinen Lärm machen.
Ist der Lärm jedoch bei der Art von Gewerbe unumgänglich wird kaum einer was machen können.
Könnte jedoch in vielen Anzeigen wegen jedem Mist enden.
Klaus
Ist der Lärm jedoch bei der Art von Gewerbe unumgänglich wird kaum einer was machen können.
Könnte jedoch in vielen Anzeigen wegen jedem Mist enden.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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