Hilfe eine Bar wird eröffnet!!!! LÄRMALAM!!!
Moderator: Klaus
Hilfe eine Bar wird eröffnet!!!! LÄRMALAM!!!
A wohnt in einem Mehrfamilienhaus, im 1. Stock, seit mehr als 10 Jahren. Bei Einzug war ein Dienstleitungsbetrieb im Erdgeschoss. Der Laden liegt genau unter der Wohnung von A. Nach 5 Jahren wurde der Betrieb geschlossen und der Hauseigentümer ließ den Laden zum Restaurant umbauen. Nach einer kurzen Eigennutzung vom Eigentümer wurde das Restaurant an einen anderen Betreiber übergeben. Es gab 4-5 mal Probleme wegen zu lauter Musik die von unten in die Wohnung dröhnte. Nach Anrufen war alles OK. Seit einigen Monaten hat das Restaurant komplett geschlossen. Jetzt hat A erfahren und gesehen, dass B eine Bar eröffnet. Die Eröffnung hat noch nicht stattgefunden, doch schon jetzt gibt es Ärger wegen zu lauter Musik. Nach einem netten Gespräch mit B wollte dieser die Lautsprächer anders aufstellen, sodass bei A nicht zu hören ist. A hat jetzt schon Angst, wenn der normale Barbetrieb bis ca. 1 Uhr nacht in betrieb geht.
Soll A sich bei der nächsten Belästigung an Verwalter wenden oder nochmal mit B sprechen?
Wie lange muss A ein Lärmprotokoll führen um eine Mietkürzung zu erreichen?
Muss A ein gewisses Mass an Lärm aus der Bar dulden?
Danke.
Soll A sich bei der nächsten Belästigung an Verwalter wenden oder nochmal mit B sprechen?
Wie lange muss A ein Lärmprotokoll führen um eine Mietkürzung zu erreichen?
Muss A ein gewisses Mass an Lärm aus der Bar dulden?
Danke.
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Ausübungsfläche im Wegerecht
Der Eigentümer liest: Das der Eigentümer, also die Person die im Grundbuch steht, zu angemessenen Zeiten und mit vorgeschriebener Geschwindigkeit das Grundstück überfahren wenn es der Eigentümer will. Da die Leitungen bereits liegen ist das Leitungsrecht bereits ersch&oum.....
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Re: Hilfe eine Bar wird eröffnet!!!! LÄRMALAM!!!
Der Ansprechpartner wegen der Beeinträchtigung durch die Bar wäre der Vermieter, wegen andere Ruhestörungen auch der Lärmende, bzw die PolizeiSoll A sich bei der nächsten Belästigung an Verwalter wenden oder nochmal mit B sprechen?
Das kommt auf den Lärm an, wenn unten in der BAR den ganzen Tag Musik läuft reicht eine Stunde. Ist das nur gelegentlich dann eben längerWie lange muss A ein Lärmprotokoll führen um eine Mietkürzung zu erreichen?
Nein. Es war ja beim Einzug nicht abzustehen das dort eine Kneipe reinkommt. Mich wundert das es dafür eine Genemigung ohne Auflagen gab. Man könnte mal das Gewerbeaufsichtsamt anrufen.Muss A ein gewisses Mass an Lärm aus der Bar dulden?
Aber der Lärm durch die BAR muss schon auch erst mal entstehen.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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