mal wieder Kinderlärm
Moderator: Klaus
mal wieder Kinderlärm
A wohnt im EG und B wohnt im 2. OG (Eigentümer der Wohnungen).
B hat ein 3-jähriges Kind, das fast den ganzen Tag durch die Wohnung rennt.
Da es im Haus eine Hausordnung gibt, die besagt, dass die gesetzliche Ruhezeit von 12.oo-14.oo h und die Nachtruhe ab 22.oo h einzuhalten ist, was B auch massiv eingefordert hat, als sein Kind noch zwischen 12.oo und 14.oo h einen Mittagsschlaf gehalten hat.
Nun schläft das Kind über die Mittagsruhe nicht mehr und auch nach 22.oo h ist das Kind "rennmässig" sehr aktiv, wodurch sich A sehr gestört fühlt.
Da A mit B "verfeindet" ist, hat Reden keinen Zweck.
Soll sich A an die Hausverwaltung wenden oder was wäre sonst sinnvoll?
B hat ein 3-jähriges Kind, das fast den ganzen Tag durch die Wohnung rennt.
Da es im Haus eine Hausordnung gibt, die besagt, dass die gesetzliche Ruhezeit von 12.oo-14.oo h und die Nachtruhe ab 22.oo h einzuhalten ist, was B auch massiv eingefordert hat, als sein Kind noch zwischen 12.oo und 14.oo h einen Mittagsschlaf gehalten hat.
Nun schläft das Kind über die Mittagsruhe nicht mehr und auch nach 22.oo h ist das Kind "rennmässig" sehr aktiv, wodurch sich A sehr gestört fühlt.
Da A mit B "verfeindet" ist, hat Reden keinen Zweck.
Soll sich A an die Hausverwaltung wenden oder was wäre sonst sinnvoll?
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Es gibt keine Gewohnheitswegerechte – Aber
Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....
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Re: mal wieder Kinderlärm
Bis der Rechtsweg durch ist ist das Kind aus dem "Rennalter" raus, jedoch würden durch den Streit andere Lärmquellen gefunden werden.Soll sich A an die Hausverwaltung wenden oder was wäre sonst sinnvoll?
Das ist das ProblemDa A mit B "verfeindet" ist, hat Reden keinen Zweck.
Kaum zu glauben das man "rennen" zwei Stockwerke hört ?!?!? Was sagt denn der im 1. Stock - oder hört der deswegen nichts weil er keinen "Streit" hatA wohnt im EG und B wohnt im 2. OG
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: mal wieder Kinderlärm
Die im 1. OG sind mit den Bewohnern des 3. OG befreundet, deswegen ist der Kinderlärm kein Thema.
Ausserdem ist die Bewohnerin im 1. OG als Sozialarbeiterin beim Jugendamt, da kann man sich kaum über Kinderlärm beschweren
Die Rennerei stört A auch nur während der Mittagsruhe und ab 22.oo h, denn irgendwann will man ja mal "rennfrei" sein,
ansonsten ist schon klar, dass Kinder Lärm machen und das ist auch o.k., wenn es im Rahmen bleibt, alles auch eine Sache der Erziehung meines Erachtens.
A hat einen Hund, wenn der während der Ruhezeiten bellen würde, wäre die Hölle los aber er ist Gott sei Dank kein Kläffer und ausserdem erzogen
Ausserdem ist die Bewohnerin im 1. OG als Sozialarbeiterin beim Jugendamt, da kann man sich kaum über Kinderlärm beschweren
Die Rennerei stört A auch nur während der Mittagsruhe und ab 22.oo h, denn irgendwann will man ja mal "rennfrei" sein,
ansonsten ist schon klar, dass Kinder Lärm machen und das ist auch o.k., wenn es im Rahmen bleibt, alles auch eine Sache der Erziehung meines Erachtens.
A hat einen Hund, wenn der während der Ruhezeiten bellen würde, wäre die Hölle los aber er ist Gott sei Dank kein Kläffer und ausserdem erzogen
Re: mal wieder Kinderlärm
Du willst ernsthaft erklären:
Der Lärm ist zwei Stockwerke tiefer unerträglich laut. Aber 1 Stock höher macht das nichts aus weil jemand beim Jugendamt arbeitet.
Sozialarbeiter sind wohl schmerzfrei
Mach dich nicht lächerlich
Kein Mensch wird das glauben
Klaus
Der Lärm ist zwei Stockwerke tiefer unerträglich laut. Aber 1 Stock höher macht das nichts aus weil jemand beim Jugendamt arbeitet.
Sozialarbeiter sind wohl schmerzfrei
Mach dich nicht lächerlich
Kein Mensch wird das glauben
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: mal wieder Kinderlärm
nur noch mal zum besseren Verständnis: ich hhabe geschrieben, dass 1. OG und 3. OG befreundet sind!!!!!
Und ja ...... es kommt immer darauf an, was man für Schuhe anhat, ob das Haus hellhörig ist und was für Bodenbelag in einer Wohnung ist.
Da Deine Antworten wenig hilfreich sind, ist das Thema für mich hiermit abgeschlossen.
Die Bemerkung mit der Lächerlichkeit hättest Du Dir schenken können, das war kontraproduktiv.
Und ja ...... es kommt immer darauf an, was man für Schuhe anhat, ob das Haus hellhörig ist und was für Bodenbelag in einer Wohnung ist.
Da Deine Antworten wenig hilfreich sind, ist das Thema für mich hiermit abgeschlossen.
Die Bemerkung mit der Lächerlichkeit hättest Du Dir schenken können, das war kontraproduktiv.
Re: mal wieder Kinderlärm
Vor Gericht wird es kaum netter werden.
Kann man beweisen das das Kind in den Ruhezeiten einen lebensunüblichen Krach macht den man so weit hören und
der dann noch so weit stört kann man auf Unterlassung klagen und auch gewinnen.
Dazu wird es wohl Zeugen (über einen längeren Zeitraum) brauchen und die Kosten für Gutachter vor strecken müssen.
Einfacher wäre es wenn die Wohnung dazwischen als Zeuge auftreten würde, denn dort muss Ohrenbetäubender Lärm herrschen.
Oder eine anderen Wohnung. In einer WEG kann das soweit gehen das der Lärmende raus muss.
So ein Rechtsstreit dauert Jahre und endet in weiterem Streit. Danach werden wohl in der befreundenden Wohnung auch mal ne Flasche Wasser umfallen oder ein Stuhl. Auch sonst wird es frostiger.
Es gibt nur zwei echte brauchbare Lösungen
1. Ignorieren
2. Ausziehen
Kann man beweisen das das Kind in den Ruhezeiten einen lebensunüblichen Krach macht den man so weit hören und
der dann noch so weit stört kann man auf Unterlassung klagen und auch gewinnen.
Dazu wird es wohl Zeugen (über einen längeren Zeitraum) brauchen und die Kosten für Gutachter vor strecken müssen.
Einfacher wäre es wenn die Wohnung dazwischen als Zeuge auftreten würde, denn dort muss Ohrenbetäubender Lärm herrschen.
Oder eine anderen Wohnung. In einer WEG kann das soweit gehen das der Lärmende raus muss.
So ein Rechtsstreit dauert Jahre und endet in weiterem Streit. Danach werden wohl in der befreundenden Wohnung auch mal ne Flasche Wasser umfallen oder ein Stuhl. Auch sonst wird es frostiger.
Es gibt nur zwei echte brauchbare Lösungen
1. Ignorieren
2. Ausziehen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: mal wieder Kinderlärm
Das Kind wird bald in den Kindergarten gehen - dann wird es abends auch früher schlafen. Mir ist ohnehin nicht vorstellbar, daß ein Kind von morgens bis abends kontinuierlich durch eine Wohnung rennt.monimax hat geschrieben: B hat ein 3-jähriges Kind, das fast den ganzen Tag durch die Wohnung rennt.
Soll sich A an die Hausverwaltung wenden oder was wäre sonst sinnvoll?
Re: mal wieder Kinderlärm
Kind geht nicht in den Kindergarten. Ist mit seiner Mutter den ganzen Tag daheim, d.h. es fehlen andere Kinder (Spielkameraden etc.), Bewegung, beim Hund würde man sagen "Auslauf" also völlig unterfordert, deshalb die Rennerei Einen Trost gibt es, irgendwann wird sie in die Schule gehen
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