"Belästigung" durch Regenwasser
Moderator: Klaus
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"Belästigung" durch Regenwasser
Darf Regenwasser (bzw. Wasser bei Reinigung dieser Fläche 1* jährlich) von einer versiegelten Fläche (Eigentümer a) über die Grunst. Grnze hinweg in ein Beet des Nachbarn (Eigentümer b) fließen?
Was könnte b dagegen unternehmen wenn er es schon 2 oder 20 Jahre geduldet hat?
Was könnte b dagegen unternehmen wenn er es schon 2 oder 20 Jahre geduldet hat?
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Nachbarschaftsstreit eskaliert immer öfter
Der Grund dürfte sein das diese Art von Streit nicht im Keim erstickt wird sondern langsam hochkocht. Auch ist es ein Nachteil das selbst bei Körperverletzung beide weiter im Ort bleiben dürfen. Hier sollte man ernsthaft darüber nachdenken oder man die Ausweisung aus dem ort n.....
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Re: "Belästigung" durch Regenwasser
Auffordern das zu Unterlassen, klagen.
Ich würde an der Grenze einfach ein paar Schaufel Teer hinwerfen. Dann steht das Wasser dort.
Klaus
Ich würde an der Grenze einfach ein paar Schaufel Teer hinwerfen. Dann steht das Wasser dort.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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Re: "Belästigung" durch Regenwasser
Verjährt der Anspruch nicht irgendwann? Wie sieht es danach mit einem Eigentümerwechsel aus, beginnt die Verjährungszeit wieder von vorne?
Re: "Belästigung" durch Regenwasser
Genau so wenig wie Körperverletzung wenn man tägliche einen schlägt - NEIN
Es sollte aber schon auch "Auswirkungen" haben, sonst bohrt der einfach ein paar Löcher an den Rand-....
Klaus
Es sollte aber schon auch "Auswirkungen" haben, sonst bohrt der einfach ein paar Löcher an den Rand-....
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