sehr laute musik des nachbarn

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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Nadine
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sehr laute musik des nachbarn

Beitrag von Nadine » 16.07.2007, 11:34

mein nachbar setzt sich oft auf seine terrasse, macht terrassentür auf und macht seine anlage an, sodass er draußen seine musik hören kann. gleichzeitig höre ich die musik natürlich auch. nicht nur auf meiner terrasse, sondern auch in meinem haus ist die musik deutlich vernehmbar.
habe ihn schon darauf angesprochen. er hat sich entschuldigt und 1 monat war ruhe. jetzt geht es wieder los. er ist arbeitslos und hat demnach genügend zeit dafür.

was kann man da machen?



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 16.07.2007, 11:57

Also wenn B bereits auf eine Zuruf 1 monat Ruhe gibt würde ich wieder was sagen und vorschlagen doch einen Kopfhörer zu nutzen.

Sonst gibts bei Ruhestörung die Polizei (die machen nichts) , die einstweilige Verfügung und den nomalen Klageweg (Kostenrisiko und Beweispflicht).

Klaus

P.S. Das Radiohören ist nicht grundsätzlich Verboten

Nadine
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Beitrag von Nadine » 16.07.2007, 12:01

es wird kein radio gehört, sondern cd´s. man kann nicht mehr auf der eigenen terrasse sitzen, da man sich ständig belästigt fühlt, da keine ruhe möglich ist. kopfhörer wurden letztes mal schon vorgeschlagen.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 16.07.2007, 12:10

Also man hat keinen Ansprch auf "Ruhe" ausserhalb der Ruhezeiten von 22-6 Uhr in der Nachtruhe. Tagsüber kann der Nachbar sehr wohl Radio (CD, LP, MC, MP3 oder sonst was) hören. Dabei kann es auch sein das A dieses Radio wahrnehmen kann.
Ruhestörung ist es nur wenn es stört, man sich zum Beispiel nicht mehr unterhalten kann.

Bei einem Verfahren muss A vor Gericht beweisen das B "zu laut" war. Bei einem solchen Verfahren kommt nichts (außer Kosten) raus.

Nur bei Ruhestörung kann man was machen: Die Polizei rufen.

Klaus

Nadine
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Beitrag von Nadine » 16.07.2007, 12:37

also ich hab mal gelesen, dass es nicht erlaubt ist musik auch außerhalb der ruhezeit so laut zu machen, dass der nachbar es hören kann. es sollte immer in zimmerlautstärke ablaufen. oder etwa nicht?

Dieter1
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Beitrag von Dieter1 » 01.09.2007, 09:34

So ist es. Wobei Zimmerlautstärke heißt, dass das Geräusch wahrnehmbar sein darf. Kann man den Musiktext verstehen oder die Melodie bei normalen Umgebungsgeräuschen eindeutig und unschwer erkennen, dann wäre das keine Zimmerlautstärke mehr.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 01.09.2007, 21:06

Wobei Nachruhe dann nicht Zimmerlautstärke ist. Da ist Todenstille gefragt.

Klaus

djabc
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Hallo Nadine

Beitrag von djabc » 23.03.2008, 22:58

ich habe auch so einen Nachbarn, der meint, er müsse seiner ganzen Nachbarschaft seine Musik "zu Gute" kommen lassen.
Da er schon mal Ärger wegen eines versetzten Grenzsteins und eines überbauten Grundstücks mit einem Nachbarn hatte und dieser "um des liebens Friedens willen" nix ausser Anwaltsschreiben hin und her schickte, meint er nun, er könne "die Sau rauslassen". Es traut sich keiner mehr, den in die Schranken zu weisen.
Also, wenn du eine Lösung hast, bitte meld dich bei mir. Es danken dir viele ruhige Menschen und
D. XXXX (Name entfernt)

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