Die Anzeige

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

Antworten
Mieter A
Beiträge: 2
Registriert: 15.07.2014, 11:49

Die Anzeige

Beitrag von Mieter A » 15.07.2014, 12:07

Hallo,

habe mich durch das Forum gelesen und bin bei Lärm hängen geblieben.

Was kann man für eine Anzeige machen, wenn man die Polizei ruft, weil Nachbar B in den Ruhezeiten derartig lärmt, dass Nachbar A in seiner Nachtruhe z.B. gestört ist.

Ich lese hier immer von der Empfehlung eine Anzeige zu machen und würde gern wissen wie die heisst.

Danke.

Gruss

Mieter A



Artikel lesen
Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Die Anzeige

Beitrag von Klaus » 15.07.2014, 12:28

Du kannst eine Anzeige wegen Ruhestörung machen und die gerufene Polizisten bitten dir eine Tagebuchnummer zu geben. Damit hast du einen Beweis.
Da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt gibts eine Art Strafzettel - mehr nicht.

Alternativ kannst du das Ordnungsamt bitten, ein Ordnungsgeld zu verhängen.

Weder die Polizei noch das Ordnungsamt wird die effektiv helfen, das ist in der Höhe von Falschparken angesiedelt. Und wenn ich die Strassen so ansehe nützt das auch nichts.

Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, und damit wird auch nicht besser.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Mieter A
Beiträge: 2
Registriert: 15.07.2014, 11:49

Re: Die Anzeige

Beitrag von Mieter A » 15.07.2014, 18:11

Vielen Dank für die Auskunft.

Beim nächsten Mal ist Mieter A klüger. 8)

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste