Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hoffe über dieses Forum einen Weg zu finden, meine dokumentierten Mißstände der Öffentlichkeit aufzeigen zu können.
Ich habe alles in einer mehrseitigen Sachverhaltsschilderung schriftlich sowie visuell dokumentiert.
Link gelöscht (Red)
Liebe Grüße
Richard
Lärmbelästigung durch Altenheim in XXX
Moderator: Klaus
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Die Hecke muss weg !
Welche Regeln gelten denn unter Nachbarn für grenznahe Hecken und Bäume? Das Amtsgericht in München hat einen Grundstückseigentümer verurteilt, seine grenznahen Kirschlorbeerhecken jeweils so zurückzuschneiden, dass sie eine Höhe von zwei Meter nicht mehr ü.....
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Re: Lärmbelästigung durch Altenheim in Lampertheim
Wir sind ein Forum in dem User die rechtliche Lage fiktiv besprechen können. Unsere doch recht einfachen Regeln erklären das.
Wir reden von den A und B und nennen weder Namen noch Orte.
Was Sie machen nennt man eher Geschäftsschädigung und üble Nachrede. Das machen wir nicht mit
Klaus
P.S Falschparker kann man übrigens beim Ordnungsamt anzeigen - wenn man seinen Namen nennt.
Wir reden von den A und B und nennen weder Namen noch Orte.
Was Sie machen nennt man eher Geschäftsschädigung und üble Nachrede. Das machen wir nicht mit
Klaus
P.S Falschparker kann man übrigens beim Ordnungsamt anzeigen - wenn man seinen Namen nennt.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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