Nächtliches Gepolter und Möbelrücken in Eigentumswohnung
Moderator: Klaus
Nächtliches Gepolter und Möbelrücken in Eigentumswohnung
Hallo an alle,
Gekürzt durch Red.:
Welche Möglichkeiten hat A? Bsind doch auch an die Nachtruhe gebunden, denn B leben in einem Mehrfamilienhaus, in dem der § 9 Abs. 1 LImschG, aus Rücksichtnahme ggü. den Nachbarn, einzuhalten ist, obwohl B ihre Wohnung gekauft haben. In erster Linie geht es also um die Nachtruhe, denn leider kann man nicht von ihr verlangen, dass B ab 20:00 Uhr nicht mehr derart laut schreit, dass ABaby davon aufwacht, richtig?
Zur Info: Es handelt sich nicht um Altbau! Baujahr ist 1969.
Gekürzt durch Red.:
Welche Möglichkeiten hat A? Bsind doch auch an die Nachtruhe gebunden, denn B leben in einem Mehrfamilienhaus, in dem der § 9 Abs. 1 LImschG, aus Rücksichtnahme ggü. den Nachbarn, einzuhalten ist, obwohl B ihre Wohnung gekauft haben. In erster Linie geht es also um die Nachtruhe, denn leider kann man nicht von ihr verlangen, dass B ab 20:00 Uhr nicht mehr derart laut schreit, dass ABaby davon aufwacht, richtig?
Zur Info: Es handelt sich nicht um Altbau! Baujahr ist 1969.
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Übertreiben wir es doch mal..
Nur wird man keinen dieser Nachbarn im Garten vorfinden. Kein Mensch genießt das uns setzt sich direkt davor. Vor allen nie die das gebaut haben. Die genießen es um vorübergehen und weglaufen.Selber sitzt man am Zaun und es nagt an einem. Sagt man was gibt es Verständnislosi.....
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Re: Nächtliches Gepolter und Möbelrücken in Eigentumswohnung
1. Die Nachrihe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr. In der Nachruhe herrsch totenstille. Wenn nicht die Polizei rufen
2. Tagsüber herrscht normale Ruhe. Lärmt einer störend kann man das Ordnungsamt rufen, oder auch die Polizei
3. Ist die Wohnung nicht zu benutzen kann man die Miete mindern
4. Wenn ein Eigentümer das ganze Haus belästigt kann man auch einen Eigentümer loswerden
Nur. schnell geht da nichts, einfach ist das nichts und es nervt und wird teuer.
Wusste der der VM bereits vor Vermietung von dem Mangel könnte er Schadenersatzpflichtig seit.
Vor weiteren Fragen die Regeln lesen!
2. Tagsüber herrscht normale Ruhe. Lärmt einer störend kann man das Ordnungsamt rufen, oder auch die Polizei
3. Ist die Wohnung nicht zu benutzen kann man die Miete mindern
4. Wenn ein Eigentümer das ganze Haus belästigt kann man auch einen Eigentümer loswerden
Nur. schnell geht da nichts, einfach ist das nichts und es nervt und wird teuer.
Wusste der der VM bereits vor Vermietung von dem Mangel könnte er Schadenersatzpflichtig seit.
Vor weiteren Fragen die Regeln lesen!
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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