Lärmprodukoll

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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Peter Wiese
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Lärmprodukoll

Beitrag von Peter Wiese » 20.12.2007, 17:50

Brauch man eigentlich für jeden Punkt auf dem Lärmprodukoll einen Zeugen, oder glaubt ein Richter das auch so. X hat drei Zeugen bei ca. 50 Punkten.

Peter



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Efeu beschädigt Nachbars Mauerwerk

Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 21.12.2007, 10:13

Ein alleine geführtes Produkoll kann nicht allein Beweis sein. Denn dann könnte ich ja jenau so mit einer Schuldenliste Geld einklagen: 1 Mai 50 Euro geliehen, 10 Mai 100 Euro geliehen .....

Man braucht schon auch Zeugen. Jedoch kann der Richter den Beweis würdigen und dummer Gegener wiedersprechen evtl. nicht.
Man sollte jedoch nicht die Liste mit den Zeugen vorlegen, sondern die Liste mit den Ereignissen und gesondert die Liste mit den Zeugen.

Nach dem dritten Zeugen wird der Gegener den Rest kaum nicht bestreiten. Denn das kostet ja alles Geld.

Er kann ja nicht wissen für welche "Tat" der Zeuge steht, und erst am Schluss kann er sehen was "ohne" Zeugen bleibt. Ob das nun 95% sind oder 5%.

Klaus

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