Lauschangriffe??
Moderator: Klaus
Lauschangriffe??
In einem Mehrfamilienhaus woht Familie A [b]über [/b]einem Einfamilienhaushalt B.
Das Problem: A bekommt hin und wieder Besuch, Besuch der auch mal noch nach 21:30 Uhr da ist und ab hier wird von B im regelmäsigen abstand geklingelt oder B macht sich mit dem Besenstiel an der Decke bemerkbar.
B droht unter anderm mit der Polizei. B selber besitzt weder einen Fehrnseher noch ein Radio - A geht davon aus, dass es sich um bewusstes "lauschen" handelt. WICHTIG: Es werden keine Partys noch größere Feiern veranstalltet, es geht hier z. B. lediglich um ein Abendessen mit mehr als zwei Personen.
Wie kann / muss sich A verhalten um nicht wahnsinnig zu werden und normal weiter leben zu können Was passiert wenn die Polizei da ist?
Das Problem: A bekommt hin und wieder Besuch, Besuch der auch mal noch nach 21:30 Uhr da ist und ab hier wird von B im regelmäsigen abstand geklingelt oder B macht sich mit dem Besenstiel an der Decke bemerkbar.
B droht unter anderm mit der Polizei. B selber besitzt weder einen Fehrnseher noch ein Radio - A geht davon aus, dass es sich um bewusstes "lauschen" handelt. WICHTIG: Es werden keine Partys noch größere Feiern veranstalltet, es geht hier z. B. lediglich um ein Abendessen mit mehr als zwei Personen.
Wie kann / muss sich A verhalten um nicht wahnsinnig zu werden und normal weiter leben zu können Was passiert wenn die Polizei da ist?
Artikel lesen
Nachbarschaftsstreit wegen Husten
In Pongau eskalierte eine Nachbarschaftsstreit weil eine 65-Jährige zu oft hustete.
Die verordneten Ausgangsbeschränkungen in Osterreich scheinen in Salzburg bereits den ein oder anderen an die Grenzen der psychischen Belastung zu bringen. So ist Samstagabend im Pongau, Öster.....
mehr Infos
Die Polizei wird darum bitten leiser zu sein. Hört die Polizei selber den Krach eindringlich. Dann kommen die nochmal und nochmal und nochmal.
Das Klingeln und den Besenstil kann man sich per einstweiliger Verfügung verbitten lassen.
Warum A wahnsinnig wird ist schwer begreiflich, was soll B machen die unter dem Lärm leidet. Würde B nichts hören wüsste B nichts vom Besuch.
Klaus
Das Klingeln und den Besenstil kann man sich per einstweiliger Verfügung verbitten lassen.
Warum A wahnsinnig wird ist schwer begreiflich, was soll B machen die unter dem Lärm leidet. Würde B nichts hören wüsste B nichts vom Besuch.
Klaus
Hallo Klaus,
danke für deine Anwort - hat mir schon mal weiter geholfen.
Jetzt ist mir aber noch was eingefallen:
A wurde von B im Hausgang darauf aufmerksam gemacht, dass sich A doch im Schlafzimmer leiser verhalten sollten - ich hoffe ich muss das nicht mehr ergänzen Das Haus scheint wirklich sehr hellhörig zu sein, weil auch A
die Tür von B quietschen hört - in wie weit kann man sich hier an den
Vermieter wenden. Was gibt es hier für Möglichkeiten - immerhin wollen alle
Parteien ja nur in Frieden weiter leben - VIELEN DANK nochmal und fall´s man sich nicht mehr liest einen guten Rutsch ins neue Jahr.
danke für deine Anwort - hat mir schon mal weiter geholfen.
Jetzt ist mir aber noch was eingefallen:
A wurde von B im Hausgang darauf aufmerksam gemacht, dass sich A doch im Schlafzimmer leiser verhalten sollten - ich hoffe ich muss das nicht mehr ergänzen Das Haus scheint wirklich sehr hellhörig zu sein, weil auch A
die Tür von B quietschen hört - in wie weit kann man sich hier an den
Vermieter wenden. Was gibt es hier für Möglichkeiten - immerhin wollen alle
Parteien ja nur in Frieden weiter leben - VIELEN DANK nochmal und fall´s man sich nicht mehr liest einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Beide Parteien haben den Fehler gemacht in ein altes unsaniertes und nicht lärmgedammtes Haus zu ziehen. Daher müssen beide Parteien damit leben das einer Rücksicht nehmen und der jeweils andere Lärm ertragen muss.
Anders wäre es, wenn das bei Einzug nicht offentsichtlich war und der Vermieter es arglistig verschwiegen hat. Dann könnte man die Umzugskosten vom VM verlangen und den Vertrag kündigen. (Aber nicht erst 10 jahre nach Einzug)
Aber das nun renoviert wird kann man kaum verlangen.
Klaus
Anders wäre es, wenn das bei Einzug nicht offentsichtlich war und der Vermieter es arglistig verschwiegen hat. Dann könnte man die Umzugskosten vom VM verlangen und den Vertrag kündigen. (Aber nicht erst 10 jahre nach Einzug)
Aber das nun renoviert wird kann man kaum verlangen.
Klaus
Sich so verhalten das außerhalb der Wohnung nichts zu hören ist. Davon ausgenommen sind normale Wohngeräusche.
Die Polizei wird wohl auf jeden Fall kommen, das müssen die. Es sei denn die haben was anderes zu tun was wichtiger ist.
Im allgemeinen ist es so das man eben nicht feiern kann wenn es nicht ohne Lärm geht.
Klaus
Die Polizei wird wohl auf jeden Fall kommen, das müssen die. Es sei denn die haben was anderes zu tun was wichtiger ist.
Im allgemeinen ist es so das man eben nicht feiern kann wenn es nicht ohne Lärm geht.
Klaus
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste