Kreissäge mehrmals in der Woche

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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heimchen
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Kreissäge mehrmals in der Woche

Beitrag von heimchen » 28.04.2008, 12:14

Hallo,

es geht um Lärm in einem Wohngebiet in NRW.
Nachbar B findet nichts schöner, als mehrmals in der Woche, ganz besonders gern am Freitag und Samstag, die Tischkreissäge anzuwerfen und 1 - 2 Stunden kleine Holzlatten, Restholz aus dem Baumarkt etc. für den Eigenbedarf zu sägen. Man könnte das natürlich auch lärmschonend mit der Hand sägen, aber Männer und ihr technisches Spielzeug :roll:
Die Kreissäge macht über 100 db, das ist laut, deshalb trägt Nachbar B auch professionelle Ohrenschützer. Ausserdem braucht der Mann seine Ruhe, um konzentriert sägen zu können.
Gesägt wird nicht nur bei schönem Wetter, es sitzt dann auch garantiert niemand der anderen Nachbarn im Garten, sondern auch, wenn es in Strömen gießt. Da stellt man die Kreissäge unter das Vordach einer Gartenhütte und lustig gehts weiter.

Nachbar A hört sich die Sägerei mit Kreissäge und Kettensäge im Wechsel schon seit ca. 4 Jahren an. Unterschied: in den letzten 3 Jahren wurden Bäume auf dem Grundstück B gefällt und 3 Holzhütten gezimmert. Aber nun gibts nix mehr zu fällen, also muss der Vorrat für den hauseigenen Ofen hamsterartig angelegt werden. Mittlerweile existieren 3 schöne große Holzstapel.
Nachbar As Haus hat 6 m zur Grenze von Nachbar B, Nachbar B hält mit der Kreissäge ca. 3 m zur Grenze ein. Nutzt aber nichts, denn er steht offen auf der Wiese, der Lärm verteilt sich rundum.
Nachbar A hat sich im Internet umgesehen und eine VDI-Richtlinie 2058 gefunden, die Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete von 50 db vorsieht, für allgemeine Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete 55 db vorsieht.
Gibt es eine Beschränkung für die Nervensäge mit der Kreissäge? Nachbar A ist auch bereit, einen Sachverständigen vor Ort die Lautstärke messen zu lassen, wenn es der Sache dienlich ist.

Gruß heimchen



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Dieter1
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Beitrag von Dieter1 » 28.04.2008, 12:24

Ich würde erst einmal die schnelle und preiswerte Variante nehmen, das Ordnungsamt der Stadt / Gemeinde informieren und um Abhilfe bitten. Notfalls OWi-Anzeige.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 28.04.2008, 12:38

Solange der sich an die Ruhezeiten hält und das ganze nicht gewerblich macht und so selten wird es kaum gelingen was dagegen zu unternehmen.

Am besten mal warten bis der im Garten ein Schläfchen macht und selber Krach machen.

Dann verhandeln

Seit dem die Heizkosten so teuer sind werden das zunehmen mehr machen um Brennholz zu sägen

Klaus


Gutachter bringt nur was wenn der vor Richter bestellt wird

heimchen
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Beitrag von heimchen » 28.04.2008, 19:23

Erst mal schönen Dank für die schnellen und netten Antworten.
das Ordnungsamt der Stadt / Gemeinde informieren und um Abhilfe bitten. Notfalls OWi-Anzeige.
Nachbar B ist von Nachbar A schon mal über das Oamt wegen nächtlicher Ruhestörung angezeigt worden. Damals wurde bis 5:00 Uhr morgens lautstark mit Musik und Gegröle auch im Garten gefeiert. Gebracht hat die Anzeige nichts. Die zuständige Polizei hat sogar abgestritten, dass Nachbar A sich mehrfach (2 Mal) telefonisch beschwert hat, ergo sahen dieses taffen Beamten keinen Grund, eine Anzeige zu erstatten, Holzauge sei wachsam bei unseren Beamten, die nicht bis 2 zählen können .
Seit dem die Heizkosten so teuer sind werden das zunehmen mehr machen um Brennholz zu sägen
Genauso sehe ich das auch. In nicht allzu großer zeitlicher Ferne werden immer mehr Leute ihr Holz hacken und sägen, und noch später werden keine Bäume und Büsche mehr im dem eigenen Garten stehen.
Am besten mal warten bis der im Garten ein Schläfchen macht und selber Krach machen.
Ja, der Wunsch nach einer eigenen Kreissäge ist zeitweise übermächtig. Nutzt aber nix ohne eigenen Ofen. Nachbar A ist auch eher ein ruhige Typ, dem solche Racheaktionen nicht so liegen.
Gutachter bringt nur was wenn der vor Richter bestellt wird
Der wird vom Richer bestellt, verstehe ich richtig?
Erst während des Gerichtsverfahren? Bischen spät oder? Wird dann alles vertagt bis zur nächsten Verhandlung mit Gutachter, was?
Gibts eigentlich keine vergleichbaren echten Gerichtsurteile zu dem Krach mit der Kreissäge?
Es fällt schwer zu glauben, dass bei den engen Grundstücksituationen in Deutschland vom Gesetzgeber immer noch so lasch und butterweich mit den akustischen Immissionen umgegangen wird, zugunsten der Krachmacher natürlich. :cry:

Klaus
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Beitrag von Klaus » 29.04.2008, 07:53

Der wird vom Richer bestellt, verstehe ich richtig?
Erst während des Gerichtsverfahren? Bischen spät oder? Wird dann alles vertagt bis zur nächsten Verhandlung mit Gutachter, was?
Partei A beantrag als Beweis eine Gutachter, der messen soll wie laut das wirklich ist. Richter bestellt einen. Partei B erklärt nun das die Säge gerade jetzt kaputt ging. Kein Beweis - Verfahren verloren.

Partei A bestellt eine eigenen Gutachter der heimlich von der Grenze miss. Partei B erklärt es handelte sich bei der Messung um einen ausnahmetag bei dem die Säge einen defekt hatte, nun könnte man kein Gegengutachte vorlegen das die Säge ganz kaputt ging - Verfahren verloren.
Gibts eigentlich keine vergleichbaren echten Gerichtsurteile zu dem Krach mit der Kreissäge?
Nö, kein Mensch geht damit vor Gericht.
Es fällt schwer zu glauben, dass bei den engen Grundstücksituationen in Deutschland vom Gesetzgeber immer noch so lasch und butterweich mit den akustischen Immissionen umgegangen wird, zugunsten der Krachmacher natürlich.
Es gibt tagsüber keinen Schutz gegen Lärm, snst müsste bei uns die Bundesstraße und der Flughafen gesperrt werden. Es gibt lediglich eine Nachtruhe sowie an Sonn und Feiertagen.

In allen anderen Zeiten ist das meiste erlaubt.

Klaus

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