Bin ich überempfindlich?

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

Antworten
Petra24
Beiträge: 3
Registriert: 22.07.2008, 07:42

Bin ich überempfindlich?

Beitrag von Petra24 » 22.07.2008, 09:10

Guten Tag,
vor 3 Monaten zog über Familie A alleinstehende Frau B mit Tochter (ca. 15 Jahre) ein.
Frau B hat sich von Anfang an rücksichtslos benommen. (keine Einhaltung der Ruhezeiten, Herumtrampeln in Wohnung, ständiges Türenknallen ...)
Familie A hat bereits mit Frau B gesprochen, diese versprach "Besserung", welche aber nicht lange anhielt. Frau B ist nikotinabhängig, der Balkon wird auch nachts zum Rauchen aufgesucht. Dabei wird generell die Balkontür zugeknallt, ebenso die Tür "ihres" Zimmers (normalerweise als Kinderzimmer gedacht). In diesem Zimmer wird täglich zwischen 22.00 und 23.00 Uhr, teilweise auch später, irgendetwas hin- und hergezogen, lautstarke Poltergeräusche, Donnern auf dem Boden. Sohn von Fam. A wird durch diese Aktivitäten fast täglich in der Nachtruhe gestört. Zuweilen telefoniert Frau B auch nachts auf dem Balkon. Am letzten Sonntag, 00.05 Uhr kam Frau B mit Begleiter heim, diesmal kann man den Krach, welcher bis 00.50 Uhr anhielt, als massive Ruhestörung bezeichnen! Familie A hat gedacht, "die Decke kommt herunter".
Weiterhin muss (?) Frau B sehr früh aufstehen (5.00), auch da wird keine Rücksicht genommen. Frau B knallt natürlich die Türen und rennt wortwörtlich durch die Wohnung! Fam. A nimmt dies als herrliche Donner-Geräusche war! Heute morgen, 5.00 Uhr war Frau B über unserem Schlafzimmer zugange (lautes Poltern, Krachen ...)
Der Vermieter wurde schon von Fam. A wegen dieser Rücksichtslosigkeiten informiert, zur Antwort bekam Fam. A: "sie werden schon merken, ob sich etwas ändert". Ob Frau B ein Schreiben bekommt, weiß Fam. A also nicht.
Wie lange muss sich Fam. A diese nächtlichen Ruhestörungen noch gefallen lassen? Hat es Zweck, das Fam. A Frau B einen Brief schreibt, mit der Androhung einer Anzeige wegen Ruhestörung?

Danke für die Antwort!



Artikel lesen
Die Hecke muss weg !

Welche Regeln gelten denn unter Nachbarn für grenznahe Hecken und Bäume? Das Amtsgericht in München hat einen Grundstückseigentümer verurteilt, seine grenznahen Kirschlorbeerhecken jeweils so zurückzuschneiden, dass sie eine Höhe von zwei Meter nicht mehr ü.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 22.07.2008, 10:18

Gegen Lebensgeräusche in einer hellhörigen Wohnung kann man wenig unternehmen. Ein Lärmprodukoll mit Zeugen, dann kann man irgendwann die Miete etwas mindern.


Klaus

Petra24
Beiträge: 3
Registriert: 22.07.2008, 07:42

Beitrag von Petra24 » 22.07.2008, 11:46

Das sind aber keine "normalen" Lebensgeräusche", wenn es nachts oder früh um 5 ständig über einem kracht, oder weil Frau B nur in ihrer Wohnung rennen muss. Man kann von von einer erwachsenen Frau verlangen, wenigstens zu den Ruhezeiten ihre Aktivitäten einzustellen. Und welcher Mensch muss denn nachts auf dem Balkon telefonieren?
Gruß

Petra

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 23.07.2008, 08:50

Es ist kaum anzunehmen das jemand wegen telefnieren auf dem Balkon aus der Wohnung fliegt - oder

Klaus

Petra24
Beiträge: 3
Registriert: 22.07.2008, 07:42

Beitrag von Petra24 » 23.07.2008, 10:36

Nein, natürlich nicht! Mir ging es ja auch hauptsächlich um die anderen, am Anfang erwähnten "nächtlichen Störungen"!

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 23.07.2008, 18:24

Ein Lärmprodukoll mit Zeugen, dann kann man irgendwann die Miete etwas mindern.
Mehr passiert nicht

Klaus

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste