Grausamer Lärm durch die Kreissäge des Nachbarn !!!
Moderator: Klaus
Grausamer Lärm durch die Kreissäge des Nachbarn !!!
Hallo,
Person A wohnt mit Person B und den beiden kleinen Personen C und D zur Miete im Haus von Schwiegereltern S, und haben große Probleme mit Person N der im Haus nebenan wohnt.
Es handelt sich dabei um eine von Person N absichtliche, extreme Lärmbelestigung durch eine Kreissäge, die Person N nur beim schönen Wetter, und nur wenn sich Personen A,B,C,D oder S im Garten aufhalten, über mehrere Stunden ausübt. Die letzten 2 Jahre waren ein Horror. Die Lärmbelestigung findet immer in der Woche zwischen 10:00-21:00 Uhr statt, außer am Sonntag.
Alle Gespräche und Schlichtungsversuche mit Person N sind fehlgeschlagen und Schwiegereltern S haben nicht die Lust und Kraft um etwas gegen Person N zu unternehmen.
Person N übt diese Tätigkeit definitiv nur bei schönem Wetter, und wenn sich die oben genannten Personen im Garten aufhalten aus.
Person N füllt seid 2 Jahren immer wieder seine 3m x 6m x 1m große Konstruktion, mit dem Zersäge von Einwegpaletten auf, und macht dies nur in denn oben genannten Zeiten. Person N tut dies immer besonders langsam und unter freiem Himmel, damit die Lärmbelestigung auch lange wirkt.
Personen A,B und Schwiegereltern S sind mit den Nerven am Ende.
Es ist im Sommer einfach nicht mehr möglich den Garten ohne Gehörschutz zu nutzen bzw. jemanden dort hin einzuladen!
Welche Vorgehensweise ist gegenüber Person N in betracht zu ziehen
Person A wohnt mit Person B und den beiden kleinen Personen C und D zur Miete im Haus von Schwiegereltern S, und haben große Probleme mit Person N der im Haus nebenan wohnt.
Es handelt sich dabei um eine von Person N absichtliche, extreme Lärmbelestigung durch eine Kreissäge, die Person N nur beim schönen Wetter, und nur wenn sich Personen A,B,C,D oder S im Garten aufhalten, über mehrere Stunden ausübt. Die letzten 2 Jahre waren ein Horror. Die Lärmbelestigung findet immer in der Woche zwischen 10:00-21:00 Uhr statt, außer am Sonntag.
Alle Gespräche und Schlichtungsversuche mit Person N sind fehlgeschlagen und Schwiegereltern S haben nicht die Lust und Kraft um etwas gegen Person N zu unternehmen.
Person N übt diese Tätigkeit definitiv nur bei schönem Wetter, und wenn sich die oben genannten Personen im Garten aufhalten aus.
Person N füllt seid 2 Jahren immer wieder seine 3m x 6m x 1m große Konstruktion, mit dem Zersäge von Einwegpaletten auf, und macht dies nur in denn oben genannten Zeiten. Person N tut dies immer besonders langsam und unter freiem Himmel, damit die Lärmbelestigung auch lange wirkt.
Personen A,B und Schwiegereltern S sind mit den Nerven am Ende.
Es ist im Sommer einfach nicht mehr möglich den Garten ohne Gehörschutz zu nutzen bzw. jemanden dort hin einzuladen!
Welche Vorgehensweise ist gegenüber Person N in betracht zu ziehen
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Vielleicht hilft Dir das etwas mehr:
http://www.stern.de/wirtschaft/immobili ... 88203.html
http://209.85.129.132/search?q=cache:zu ... =firefox-a
Rechtliche Beratung, ärztliche Atteste, ggfs. Anzeige.
Lärm ist nachgewiesenermaßen krankmachend, und man muß da keineswegs
alles einfach hinnehmen - entsprechende Urteile sind schon häufig genug
gefallen!
Viel Glück!
Bine
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Lärm ist nachgewiesenermaßen krankmachend, und man muß da keineswegs
alles einfach hinnehmen - entsprechende Urteile sind schon häufig genug
gefallen!
Viel Glück!
Bine
Das eine ist ein oberflächlicher Artikel, das andere eine Satzung eines Ortes. Beides nicht allgemein gültig.
Solange man sich an die örtlichen Ruhezeiten hält kann man den Rasen immer dann mähen wenn der Nachbar in den Garten geht. Oder eben Holz sägen, oder irgendwas anderes.
Ich würde mich so einbauen das der Nachbar nicht sehen kann ob ich im Garten bin und bei schlechtem Wetter den Eindruck erwecken ich bin im Garten. Dann kann ich vom Fenster zusehen wie der sich im Regen zum Affen macht:-)
Klaus
P.S. Den Nachbarn zu ärgern ist nur verboten wenn der sich doof dabei anstellt
Solange man sich an die örtlichen Ruhezeiten hält kann man den Rasen immer dann mähen wenn der Nachbar in den Garten geht. Oder eben Holz sägen, oder irgendwas anderes.
Ich würde mich so einbauen das der Nachbar nicht sehen kann ob ich im Garten bin und bei schlechtem Wetter den Eindruck erwecken ich bin im Garten. Dann kann ich vom Fenster zusehen wie der sich im Regen zum Affen macht:-)
Klaus
P.S. Den Nachbarn zu ärgern ist nur verboten wenn der sich doof dabei anstellt
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- Registriert: 24.11.2008, 18:34
Ja, hatte auch nix anderes behauptet - es sollte nur ein Ansatz sein, er wird wohl in der Lage sein, sich über die Bestimmungen "seines" Wohnortes zu erkundigen, denke ich.
Im übrigen spielt der Lärmpegel in Stärke und Ausdauer sehr wohl eine Rolle.
Die dementsprechenden Urteile bezogen sich auf Hundegebell, Hahnengeschrei, Fröschequaken, etc.pp. - unabhängig von "Ruhezeiten".
Selbst bei "Lustgeräuschen" und "Haustierlärm" werden gutachterliche Messungen durchgeführt, vor Gericht anerkannt und oft genug die entsprechenden Prozesse auch gewonnen.
Das ist der Weg, wenn man was tun will und nicht den Kopf in den Sand stecken. Nicht jeder hat die Möglichkeit alles stehen und liegen zu lassen, einfach wegzuziehen und den "Störern" das Feld zu überlassen.
Deshalb - Beratung einholen, mit möglichen Zeugen reden, Arztbesuche, und möglichst viel dokumentieren. Ggfs. Lärmgutachen. Braucht zwar alles eben seine Zeit für den offiziellen Weg, ist aber das einzig mögliche. Wenn man nur versucht zu ignorieren, werden die Provokationen erfahrungsgemäß meist eher ausgeweitet statt aufzuhören.
Das schwierigste ist meist einen GUTEN und motivierten Anwalt zu finden.
Bine
Im übrigen spielt der Lärmpegel in Stärke und Ausdauer sehr wohl eine Rolle.
Die dementsprechenden Urteile bezogen sich auf Hundegebell, Hahnengeschrei, Fröschequaken, etc.pp. - unabhängig von "Ruhezeiten".
Selbst bei "Lustgeräuschen" und "Haustierlärm" werden gutachterliche Messungen durchgeführt, vor Gericht anerkannt und oft genug die entsprechenden Prozesse auch gewonnen.
Das ist der Weg, wenn man was tun will und nicht den Kopf in den Sand stecken. Nicht jeder hat die Möglichkeit alles stehen und liegen zu lassen, einfach wegzuziehen und den "Störern" das Feld zu überlassen.
Deshalb - Beratung einholen, mit möglichen Zeugen reden, Arztbesuche, und möglichst viel dokumentieren. Ggfs. Lärmgutachen. Braucht zwar alles eben seine Zeit für den offiziellen Weg, ist aber das einzig mögliche. Wenn man nur versucht zu ignorieren, werden die Provokationen erfahrungsgemäß meist eher ausgeweitet statt aufzuhören.
Das schwierigste ist meist einen GUTEN und motivierten Anwalt zu finden.
Bine
Ja schon, aber im Garten, nur beim schönen Wetter - also gelegentliche Störungen wird man hinnehmen müssen. Zumal die ja notwenig sind.
Bei Geräuschen die in die Wohnung dringen und dort zu laut sind kann man sicher was tun, wenn die oft genug auftreten.
Sonst wirds schwer.
Wenn man den wegen der Säge verklagen sollte und evtl. gewinnt. Es gibt noch Laubsauger, Häcksler, Bohrmaschinen oder andere Geräusche.
Ich denke mal gerichtlich kommt man nicht weiter.
Klaus
P.S. Wenn der nur ein Stück Holz verkauft wirds einfacher
Bei Geräuschen die in die Wohnung dringen und dort zu laut sind kann man sicher was tun, wenn die oft genug auftreten.
Sonst wirds schwer.
Wenn man den wegen der Säge verklagen sollte und evtl. gewinnt. Es gibt noch Laubsauger, Häcksler, Bohrmaschinen oder andere Geräusche.
Ich denke mal gerichtlich kommt man nicht weiter.
Klaus
P.S. Wenn der nur ein Stück Holz verkauft wirds einfacher
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- Beiträge: 12
- Registriert: 24.11.2008, 18:34
Grins ....... ja, bei "gelegentlichen" Arbeiten ist das richtig, aber schon bei einer gewissen Regelmäßigkeit über längere Andauer wird es "kritisch", insbesondere wenn eine vorgegebene Lärmschwelle überschritten wird, und das nicht nur ausnahmsweise. Wenn es sich um ein ausgewiesenes Wohngebiet handelt, oder auch ein Mischgebiet in denen auch nur "stille" Gewerbe bewilligt werden, sind die Chancen deutlich besser.
Allerdings kenne ich sogar einen Fall, indem wegen "Geruchsemission" ein Landwirt seinen Misthaufen verlegen mußte - und das obwohl der Nachbar das Grundstück in dem Wissen gekauft und bebaut hat, das der Misthaufen direkt vor seiner Haustür liegen wird ....... und ein anderer mußte seinen Hühnerstall isolieren, weil der Hahn morgens zu laut kräht .......
Bine
Allerdings kenne ich sogar einen Fall, indem wegen "Geruchsemission" ein Landwirt seinen Misthaufen verlegen mußte - und das obwohl der Nachbar das Grundstück in dem Wissen gekauft und bebaut hat, das der Misthaufen direkt vor seiner Haustür liegen wird ....... und ein anderer mußte seinen Hühnerstall isolieren, weil der Hahn morgens zu laut kräht .......
Bine
Wird auch als gelegentlich bezeichnet das Person N um 9:00Uhr Morgens beginnt und erst um 21:00 Uhr Abends aufhört ? Das ganze im 15-20min Rhytmus da er in der Zwischenzeit mit einem Hammer die Paletten auseinander schlägt.Ja schon, aber im Garten, nur beim schönen Wetter - also gelegentliche Störungen wird man hinnehmen müssen. Zumal die ja notwenig sind.
Das ganze geschieht dann 4-6 Tage die Woche, über einen Zeitraum von etwa 3-4 Monaten (so lange die Temperaturen schön warm und mild sind).
Das bedutet den kompletten Sommer.Es handelt sich dabei um eine von Person N absichtliche, extreme Lärmbelestigung durch eine Kreissäge, die Person N nur beim schönen Wetter, und nur wenn sich Personen A,B,C,D oder S im Garten aufhalten, über mehrere Stunden ausübt.
Wenn 7 Tage die Woche die Sonne scheint, dann läuft das Gesäge von Mo-Sa den ganzen Tag bis um 21:00 Uhr.Wenn es 7 Tage regnet, gibt es 7 Tage ruhe. Andere Menschen im Sommer beim schönen Wetter laden Freunde zum Grillen ein oder planschen im Swimmingpool,wir müssen uns das gekreische einer Kreissäge anhören bei dem man den anderen durch den Lärm anschreien muss, das er einen versteht.
Und nein, es ist nicht bald Schluss.
Den Person N Verfeuert ja sein ganzes Arsenal seid 2 Jahren jeden Winter komplett und bekommt dann im Frühjahr wieder seine 3-4 Ladungen von einem 7,5 Tonner in die Einfahrt geliefert, so das die komplette Einfahrt von Person N vollsteht.Das Spiel beginnt dann zum Anfang des Sommers wieder von neu.
Zu Info:
Eine Einwegpalette brennt wie Papier, da es sich bei dem Holz um minderwertiges Holz handelt (deshalb ja Einwegpalette)!
Wenn man über meine Aussage zum Brennverhalten nachgedacht hätte, würdest du so etwas wie oben nicht schreiben ! Das Holz einer Einwegpalette brennt viel rascher ab als richtiges Kaminholz, dabei erzeugt es zwar eine höhere Wärme wie das Kaminholz, diese ist jedoch nur von kurzer Dauer und deshalb muß man oft nachlegen.Einweg brennt wie Papier - jaja
Immer schön vor dem Richter übertreiben, das wirkt glaubwürdig.
Den genauen Unterschied könnte ich erklären wenn ich meinen bekannten Holzwurm fragen würde, der im Holzfachhandel arbeitet und eine Qualifizierte Ausbildung und 25 Jährige Erfahrung besitzt, aber egal.
Dein Vorschlag mit den Zeiten ist Super ! Das würde ich auch für die beste Lösung halten, nur versuche dich mit jemanden zu einigen dem seine Umwelt nicht interresiert.
Mein Vorschlag wäre von 9:00-16:30 Uhr von Mo.-Sa. Darauf würde ich mich sofort einlassen. So, das der Abend für jeden zum erholen bleibt.
Wenn man was will muss man die Macht zu entscheiden bei dem lassen von dem man was will.Mein Vorschlag wäre von 9:00-16:30 Uhr von Mo.-Sa. Darauf würde ich mich sofort einlassen. So, das der Abend für jeden zum erholen bleibt.
Lieber Herr Nachbar zu welchen Zeiten könnten Sie die wichtigen unentbehrlichen Arbeiten unterbrechen um uns unnützen Lebensformen die nutzlosen Nutzung unseres Gartens gestatten. Man hört die Säge zwar kaum aber das Summen in Hintergrund irrigiert etwas.
Und zwei Wochen später fragt man ob man nun auch Dienstags Ruhe haben könnte, dann nach zwei Wochen auch Mittwoch.....
Und immer schön danke sagen und nicht drohen.
Klaus
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