Überempfindlichkeit-Spieß umgedreht-Mietminderung-wann/Höhe?

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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genervt
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Überempfindlichkeit-Spieß umgedreht-Mietminderung-wann/Höhe?

Beitrag von genervt » 09.12.2008, 19:25

Guten Tag, ein sehr ähnliches Problem wie schon bei vielen zuvor:
In ein 4-Parteien-Haus zogen vor ca. 2,5 Jahren neue Mieter (B) ein.
Diese fühlen sich vom alltäglichen Leben (zu nicht-Ruhezeiten!!) der Mietpartei A gestört - darunter fallen: normaler Trittschall (Socken), Einstreuen von Katzenfutter in Futternapf, Bedienen der Toilettenspülung, Auf- und Zuschieben von Schubladen, etc., etc.
Bevor die neuen B einzogen, funktionierte das Zusammenleben von A, B (alt), C und D. A selbst wohnt ca. 4x so lang wie B (neu) in dem Haus.

B (neu) reagieren nun auf die vermeintliche Ruhestörung mit offiziellen Beschwerden beim Vermieter, leider auch mit extremem Klopfen gegen die eigene Zimmerdecke (= den Fußboden von A), immer dann wenn sie , wie schon aus Langweile sehnlichst erwartet :lol: , ein leises Geräusch aus A´s Wohnung vernehmen. Nicht nur dies ist sehr störend für A :twisted: , A fühlt sich mittlerweile mehr als eingeschränkt in der persönlichen Freiheit durch die "Dokumentation" der persönlichen Handlungen mit "Gegenklopfen". Und auch das alltägliche Leben von B kann umgekehrt von A durchaus in starker Lautstärke vernommen werden, zumal es sich um ein altes, geräuschdurchlässiges Gebäude handelt. B wurde bereits direkt von A hierauf hingewiesen, ist jedoch zu einer Übernahme der Sichtweise der anderen Partei nicht in der Lage.

Mieterverband riet A nun zur Gegenbeschwerde beim Vermieter über die von B ausgehende Ruhestörung (einschliesslich Klopfen) mit Androhung von Mietminderung und natürlich Hinweis auf Unterlassung. Es wurde um Stellungnahme des Vermieters gebeten. Diese steht noch aus.

Frage: Ab wann kann A eine Mietminderung einsetzen und wie hoch darf diese sein?
Frage 2: Gibt es weitere Möglichkeiten für A, z.B. eine Anzeige, o.ä.?



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 09.12.2008, 20:19

Frage: Ab wann kann A eine Mietminderung einsetzen und wie hoch darf diese sein?

Das ist eine Frage die man einem Anwalt stellen sollte, denn sobald zwei Monatsmieten Miete fehlen, kann der Vermieter kündigen wenn dies ungerechtfertgt gekürzt wurde. Da gibt ein gewisses Risiko.

Frage 2: Gibt es weitere Möglichkeiten für A, z.B. eine Anzeige, o.ä.?

Nö Anzeigen sind Strafrecht, hier muss man sein Recht selber durchsetzen, also Klagen.

Klaus

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