Wenn zwei sich streiten, ägert sich der Dritte!

Lärm und Krach

Moderator: Klaus

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Lindalu
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Wenn zwei sich streiten, ägert sich der Dritte!

Beitrag von Lindalu » 21.07.2009, 11:15

Hallo,

A, B, C wohnen jeweils alle in einer ruhigen dörflichen Gegend und sind Nachbarn. Jeder bewohnt ein Haus. Nun kam es bisher 3mal vor, dass Nachbar A scheinbar nachts mit Gästen draußen sitzt, denn Nachbar B fing jedes Mal an, volle Kanne rumzubrüllen „Wenn jetzt nicht bald Ruhe dort drüben ist, dann hol ich die Polizei!“ (meistens spielt sich das an Wochenenden so gegen 01- 02.00 Uhr ab) Nachbar C schläft bei geöffnetem Fenster und wird immer erst durch dieses unbeschreiblich laute Gebrülle von Nachbar B wach und steht deshalb „fast senkrecht im Bett“. Für Nachbar C geht aber Von Nachbar A geht keine hörbare Lärmbelästigung aus. Kann Nachbar C die Polizei wegen Ruhestörung von Nachbar B anrufen, obwohl das ganze Geschreie nachts höchstens nur 1-2 Minuten dauert?



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Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 21.07.2009, 15:06

Was für einen Erfolgt erwarten A denn wenn er die Polizei ruft. Da B nur einmal schreit kann die Polizei kaum helfen.

Am besten B mal erklären das er die Polizei rufen soll wenn es in stört.

Unbenommen kann man am nächsten Tag eine Anzeige erstatten oder zivilrechtlich gegen den Störer vorgehen.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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