Bäume auf Friesenwall - zulässige Höhe?
Moderator: Klaus
Bäume auf Friesenwall - zulässige Höhe?
Hallo Allerseits,
folgende Problemstellung:
A hat vor kurzem an der gemeinsamen Grundstücksgrenze von A+B, einen Friesenwall errichtet und dort drauf 2m hohe Kiefern gepflanzt. Nun kann B nicht mehr auf das Watt schauen.
Nach dem Nachbarrechtsgesetz Schleswig Holstein heisst es:
Bei Anpflanzungen von über 1,20 m Höhe muss mit jedem Teil ein Grenzabstand eingehalten werden, der mindestens einem Drittel seiner Höhe über dem Erdboden entspricht. Vgl. § 37 Abs. 1 Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein.
Die Spitze eines 6 m hohen Baums muss einen Grenzabstand von 2 m einhalten; ein Zweig in Höhe von0,90 m darf nicht näher als 0,30 m an die Grenze heranwachsen
Friesenwall = 70 cm hoch
Nun stehen die Bäume auf dem frisch errichteten Friesenwall (sprich 2,70m hoch?), welcher Erdboden zählt denn nun? Das kann ja nicht sinnvoll sein, wenn A seinen Boden beliebig erhöht und dort dann Bäume pflanzt?!??
Vielen Dank im Voraus!!
folgende Problemstellung:
A hat vor kurzem an der gemeinsamen Grundstücksgrenze von A+B, einen Friesenwall errichtet und dort drauf 2m hohe Kiefern gepflanzt. Nun kann B nicht mehr auf das Watt schauen.
Nach dem Nachbarrechtsgesetz Schleswig Holstein heisst es:
Bei Anpflanzungen von über 1,20 m Höhe muss mit jedem Teil ein Grenzabstand eingehalten werden, der mindestens einem Drittel seiner Höhe über dem Erdboden entspricht. Vgl. § 37 Abs. 1 Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein.
Die Spitze eines 6 m hohen Baums muss einen Grenzabstand von 2 m einhalten; ein Zweig in Höhe von0,90 m darf nicht näher als 0,30 m an die Grenze heranwachsen
Friesenwall = 70 cm hoch
Nun stehen die Bäume auf dem frisch errichteten Friesenwall (sprich 2,70m hoch?), welcher Erdboden zählt denn nun? Das kann ja nicht sinnvoll sein, wenn A seinen Boden beliebig erhöht und dort dann Bäume pflanzt?!??
Vielen Dank im Voraus!!
Zuletzt geändert von BONZOL am 12.03.2008, 17:22, insgesamt 1-mal geändert.
Artikel lesen
Absetzen von Prozesskosten beim Hausbau
Genau gesagt die Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims entstanden sind können nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sein.
In dem Fall ging es um den Fall das Eheleute einen Massivhaus Unt.....
mehr Infos
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste