Wie lange hat ein Bauherr Zeit, ein Garagendach zu errichten
Moderator: Klaus
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Wie lange hat ein Bauherr Zeit, ein Garagendach zu errichten
Hallo zusammen!
Mich interessiert folgendes:
Nachbar A und B haben je eine Garage unmittelbar nebeneinander. Auf beide Garagen muss lt. Bebauungsplan ein Satteldach mit entsprechender Entwässerung. Nachbar A hat dies ordnungsgemäß errichtet. Nachbar B jedoch (seit ca. 2 Jahren) noch nicht. Nachbar A moniert, dass sein Dachstuhl nun doch langsam Schaden nimmt, da die eine Seite des Dachstuhls (an die der Dachstuhl der Nachbar-B-Garage noch angebaut werden muss) ungeschützt der Witterung ausgesetzt ist. Außerdem verstosse B gegen den Bebauungsplan.
Wie lange kann sich Nachbar B mit der (wie gesagt lt. Bebauungsplan zwingenden) Errichtung seines Dachstuhls Zeit lassen? Können Behörden ihn auffordern, endlich den Bebauungsplan auf seiner Garage ordnungsgemäß umzusetzen?
Mich interessiert folgendes:
Nachbar A und B haben je eine Garage unmittelbar nebeneinander. Auf beide Garagen muss lt. Bebauungsplan ein Satteldach mit entsprechender Entwässerung. Nachbar A hat dies ordnungsgemäß errichtet. Nachbar B jedoch (seit ca. 2 Jahren) noch nicht. Nachbar A moniert, dass sein Dachstuhl nun doch langsam Schaden nimmt, da die eine Seite des Dachstuhls (an die der Dachstuhl der Nachbar-B-Garage noch angebaut werden muss) ungeschützt der Witterung ausgesetzt ist. Außerdem verstosse B gegen den Bebauungsplan.
Wie lange kann sich Nachbar B mit der (wie gesagt lt. Bebauungsplan zwingenden) Errichtung seines Dachstuhls Zeit lassen? Können Behörden ihn auffordern, endlich den Bebauungsplan auf seiner Garage ordnungsgemäß umzusetzen?
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Hat der Nachbar etwas "kein" Dach auf seiner Garage ?? Oder erst gar keine Garage. Es kann jederzeit von seinen Bauvorhaben zurücktreten. Hat A sich das "Nachbardach" nicht durch einen entsprechenden Vertrag gesichert hat er wohl Pech.
Mir ist nicht ganz klar warum das A beschädigen soll.
Klaus
Mir ist nicht ganz klar warum das A beschädigen soll.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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Baugenemigung ist eine "Erlaubnis" zu bauen, keine Verpflichtung.
Es darf dann eben keine Garage bauen. Auch kann es gut sein das es dem Bauamt egal ist ob er nun ein Flach oder Giebeldach baut. Es ist ja keine Baupflicht. Normalerweise brauch ich für ne Garage keine Genemigung, nur ür das Giebeldach.
Bauämter werden sehr kulant wenn es ihnen egal ist was da steht, die arbeiten für die Allgemeinheit. Und ob es die interessiert ist ne andere Frage.
A sollte mal das Bauamt fragen.
A hat selber keine Ansprüche gegen den Nachbarn oder das Bauamt.
Klaus
Es darf dann eben keine Garage bauen. Auch kann es gut sein das es dem Bauamt egal ist ob er nun ein Flach oder Giebeldach baut. Es ist ja keine Baupflicht. Normalerweise brauch ich für ne Garage keine Genemigung, nur ür das Giebeldach.
Bauämter werden sehr kulant wenn es ihnen egal ist was da steht, die arbeiten für die Allgemeinheit. Und ob es die interessiert ist ne andere Frage.
A sollte mal das Bauamt fragen.
A hat selber keine Ansprüche gegen den Nachbarn oder das Bauamt.
Klaus
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