Mauer und Nachbarschaftsstreit
Moderator: Klaus
Mauer und Nachbarschaftsstreit
Fiktiver Fall:
Grundstück A und B haben eine Baulastvereinbarung. Besitzer A und B vereinbaren schriftlich den Bau einer Mauer entlang der Grundstücksgrenze mit Kostenteilung. Erstes Teilstück zwischen den Terrassen wird auf den angenommenen Grundstücksgrenzen (während Urlaub von A wird das Teilstück von B gemauert) gesetzt und Kosten geteilt, Rest soll später erfolgen. Jeder ist für die Gestaltung seiner Mauerseite zuständig. Zwischen A und B entstehen aber sehr starke Unstimmigkeiten ( B geht wegen Wegerecht gegen A vor Gericht und verliert), ständige Schikane und Beschimpfungen von B folgen. Mittlerweile weiß A durch die eine Vermessung, dass das erste Teilstück von B komplett auf dem Grundstück von B steht. A entschließt sich den Rest der Mauer alleine zu bauen und schließt die Mauer an das bereits bestehende Teilstück an. Die Kosten trägt A alleine, da er keine weiteren Auseinandersetzungen mit B möchte. B setzt einige Monate später im Abstand von teilweise nur 6 cm eine Betonmauer vor die andere Mauer. Gleichzeitig klagt er gegen A, da die Mauer, über ca. 5 m Länge die Grenze zu B überschreitet (anfangs 0 cm am Ende 8 cm Grundstücksgrenze verläuft schräg) und verlangt Rückbau.
Folgende Fragen:
Es bestand eine schriftliche Vereinbarung, A hat nach Treu und Glauben gehandelt und die Restmauer gebaut. Der Wortlaut lautet: „Beide Parteien vereinbaren den Bau einer Mauer entlang der Grundstücksgrenze die Kosten werden geteilt.“
Hat B das Recht den Rückbau zu verlangen. Besteht nicht auch schon Schikane, da er die nächste Mauer so nah an der anderen Mauer baute und somit Feuchtigkeitsschäden zu befürchten sind und auch eine evtl. Bearbeitung der Mauer gar nicht möglich ist und dann einen Rückbau fordert.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Grundstück A und B haben eine Baulastvereinbarung. Besitzer A und B vereinbaren schriftlich den Bau einer Mauer entlang der Grundstücksgrenze mit Kostenteilung. Erstes Teilstück zwischen den Terrassen wird auf den angenommenen Grundstücksgrenzen (während Urlaub von A wird das Teilstück von B gemauert) gesetzt und Kosten geteilt, Rest soll später erfolgen. Jeder ist für die Gestaltung seiner Mauerseite zuständig. Zwischen A und B entstehen aber sehr starke Unstimmigkeiten ( B geht wegen Wegerecht gegen A vor Gericht und verliert), ständige Schikane und Beschimpfungen von B folgen. Mittlerweile weiß A durch die eine Vermessung, dass das erste Teilstück von B komplett auf dem Grundstück von B steht. A entschließt sich den Rest der Mauer alleine zu bauen und schließt die Mauer an das bereits bestehende Teilstück an. Die Kosten trägt A alleine, da er keine weiteren Auseinandersetzungen mit B möchte. B setzt einige Monate später im Abstand von teilweise nur 6 cm eine Betonmauer vor die andere Mauer. Gleichzeitig klagt er gegen A, da die Mauer, über ca. 5 m Länge die Grenze zu B überschreitet (anfangs 0 cm am Ende 8 cm Grundstücksgrenze verläuft schräg) und verlangt Rückbau.
Folgende Fragen:
Es bestand eine schriftliche Vereinbarung, A hat nach Treu und Glauben gehandelt und die Restmauer gebaut. Der Wortlaut lautet: „Beide Parteien vereinbaren den Bau einer Mauer entlang der Grundstücksgrenze die Kosten werden geteilt.“
Hat B das Recht den Rückbau zu verlangen. Besteht nicht auch schon Schikane, da er die nächste Mauer so nah an der anderen Mauer baute und somit Feuchtigkeitsschäden zu befürchten sind und auch eine evtl. Bearbeitung der Mauer gar nicht möglich ist und dann einen Rückbau fordert.
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Re: Mauer und Nachbarschaftsstreit
Kann nicht sein. Baulasten gibt es zwischen Gemeinden und einzelnen Grundstücksbesitzern.Grundstück A und B haben eine Baulastvereinbarung.
Es ist also die Mauer von B und nicht die vereinbarte Mauer ?Mittlerweile weiß A durch die eine Vermessung, dass das erste Teilstück von B komplett auf dem Grundstück von B steht.
Aber im Ernst ich kann mir da kein Bild machen. Mauer sind ja nicht verboten, kann jeder aus seinem Grundstück machen wie er will (bis zu bestimmten Höhen)
Selbstverständlich kann man auch eine Mauer vor eine Mauer setzen
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Mauer und Nachbarschaftsstreit
Doch, es ist das vereinbarte Teilstück. Nur waren die Grundstück noch nicht vermessen und A und B gingen vom angenommenen Grenzverlauf aus. Die Mauer sollte als Grenzverlauf dienen , beide Parteien waren für die jeweilige Mauerseitengestaltung zuständig. Auf diesem baute B dann das 1. Teilstück während des Urlaubes von A. Nach der Vermessung von Grundstück A war klar, dass dieses Teilstück aber komplett auf den Grundstück von B stand. A baute dann die Restmauer, die dann um den Anschluss an das 1. Teilstück zu bekommen natürlich auch etwas auf das Grundstück von B steht . Später setzte B einen Betonzaun vor die Mauer und verlangt den Rückbau des Überbaus obwohl eine schriftliche Vereinbarung zum Bau der Mauer besteht.
Viele Grüße
Viele Grüße
Re: Mauer und Nachbarschaftsstreit
Ich denke es kommt auf die genau Vereinbarungen an.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Mauer und Nachbarschaftsstreit
Der Wortlaut lautet: „Beide Parteien vereinbaren den Bau einer Mauer entlang der Grundstücksgrenze die Kosten werden geteilt.“
Re: Mauer und Nachbarschaftsstreit
Dann ist genau das zu tun.
Klaus
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Mauer und Nachbarschaftsstreit
Kann B denn den Rückbau fordern oder würde ein Gericht dem folgen?
Re: Mauer und Nachbarschaftsstreit
Wenn das Vereinbarte gemacht wurde nicht.
Wurde etwas gemacht das nicht vereinbart war und die Mauer so wie Sie ist nicht erlaubt wäre, dann ja.
Hier wird er wohl den nicht vereinbarten Standort anbringen. Wenn B die Mauer hinsetzt ohne genau zu Messen - selber schuld. Ist eine solche Mauer ohne
Nachbarzustimmung nicht erlaubt dann kann man Sie verbieten.
Aber es könnte auch sein man kann beweisen das beide zu dem Zeitpunkt von diesem Grenzverlauf ausgingen und der Standort "vereinbart" war.
Es kommt drauf an.......
Wurde etwas gemacht das nicht vereinbart war und die Mauer so wie Sie ist nicht erlaubt wäre, dann ja.
Hier wird er wohl den nicht vereinbarten Standort anbringen. Wenn B die Mauer hinsetzt ohne genau zu Messen - selber schuld. Ist eine solche Mauer ohne
Nachbarzustimmung nicht erlaubt dann kann man Sie verbieten.
Aber es könnte auch sein man kann beweisen das beide zu dem Zeitpunkt von diesem Grenzverlauf ausgingen und der Standort "vereinbart" war.
Es kommt drauf an.......
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Mauer und Nachbarschaftsstreit
B verlangt nicht den Rückbau des 1. Teilstücks (das er selbst gemauert hat), er verlangt den Rückbau des Überbaus des 2. Teilstücks, das auf seinem Grundstück steht (Dreiecksform, ca. 5 m Länge, Höhe von 0 cm bis 8 cm).
Re: Mauer und Nachbarschaftsstreit
+2. Teilstücks, das auf seinem Grundstück steht
„Beide Parteien vereinbaren den Bau einer Mauer entlang der Grundstücksgrenze die Kosten werden geteilt.“
=
Sind ja zwei paar Stiefel, da hat er doch recht das zu verlangen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Mauer und Nachbarschaftsstreit
Wieso 2 Paar Stiefel? Es wurde vereinbart eine Mauer entlang der Grunstücksgrenze zu bauen. Dies erfolgte auf Wunsch von B in 2 Teilschritten; 1. Teilschritt während des Urlaubes von A ; 2.Teilschritt ohne die Mitwirkung von B , A zahlte alleine 2. Teilschritt um Ruhe vor B zu haben). Prinzipiell könnte A doch immer noch die Kosten des 2. Teilschrittes von B fordern; dies hat er bisher noch nicht getan, da er froh ist, nicht ewig über des Gartenzaun beschimpft zu werden und dem dokumentierten Voyarismus (über Foto) von B Einhalt zu gewähren.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Ikarus
Vielen Dank für Eure Hilfe
Ikarus
Re: Mauer und Nachbarschaftsstreit
Es kommt drauf an was "GENAU" Vereinbart wurde.
"entlang der Grundstücksgrenze " = ist NICHT = "durch die eine Vermessung, dass das erste Teilstück von B komplett auf dem Grundstück von B steht."
An den Vertrag müssen sich die Parteien halten.
Übrigens ist es nicht überall verboten Mauern zu bauen - mal ins Nachbar und Baurecht schauen
"entlang der Grundstücksgrenze " = ist NICHT = "durch die eine Vermessung, dass das erste Teilstück von B komplett auf dem Grundstück von B steht."
An den Vertrag müssen sich die Parteien halten.
Übrigens ist es nicht überall verboten Mauern zu bauen - mal ins Nachbar und Baurecht schauen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Mauer und Nachbarschaftsstreit
1. Teilstück entstand vor der Vermessung und wurde auf der angenommenen Grundstücksgrenze gesetzt.Vermessen wurde auch nicht wegen diesen Mauerbaus, sondern, da das Haus und Grundstück von A vermessen werden mußte .Dabei stellte sich dann heraus, dass das 1.Teilstück nicht auf der Grenze steht sondern auf dem Grundstück von B. Das 2. Teilstück steht jetzt bis auf dieses kleine Dreieck auf dem Grundstück von A. Ist eine Vereinbarung nicht bindend? Es ist eine Mauer, die in 2 Arbeitsschritten gebaut wurde.
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