Errichtung eines Tores - Fundamente über der Grenze
Moderator: Klaus
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Errichtung eines Tores - Fundamente über der Grenze
Hallo,
A baut ein Tor an der Grundstücksgrenze zu B und die Betonfundamente ragen bis auf das Grundstück von B. Ist das ohne Zustimmung von B zulässig?
Danke
A baut ein Tor an der Grundstücksgrenze zu B und die Betonfundamente ragen bis auf das Grundstück von B. Ist das ohne Zustimmung von B zulässig?
Danke
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Efeu beschädigt Nachbars Mauerwerk
Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.
In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....
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Lustige Frage ?!? Natürlich darf nicht ohne Zustimmung des Nachbarn dessen Grundstück bebauen. Das ist auch gar nicht nötig, man kann das auch so machen das es nicht über die Grenzen geht. Notfalls hält man eben Abstand, wenn der Torbauer nicht in der Lage ist
Klaus
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Einfriedungen sollen in einigen Bundesländern auf die Grenze gesetzt werden, und daran dürfen sich dann beide Nachbarn beteiligen.
Sicher ragt der Sockel dann auf beide Grundstücke, denn die Grenze selbst ist ja eine virtuelle gedachte Linie, im Prinzip unendlich schmal.
Bei einem Tor - als mögliche Öffnung im Zaun - ist das nichts anderes, oder ?
Halt mal im Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes nachschauen, ob und wie dort Einfriedungen geregelt sind. Mitunter tut der Nachbar nichts unrechtes ...
Sicher ragt der Sockel dann auf beide Grundstücke, denn die Grenze selbst ist ja eine virtuelle gedachte Linie, im Prinzip unendlich schmal.
Bei einem Tor - als mögliche Öffnung im Zaun - ist das nichts anderes, oder ?
Halt mal im Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes nachschauen, ob und wie dort Einfriedungen geregelt sind. Mitunter tut der Nachbar nichts unrechtes ...
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...
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