Holzstapel

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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goerdi
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Holzstapel

Beitrag von goerdi » 08.04.2011, 06:35

Hallo !

A hat ein Grundstueck (mitten in der ortschaft => gartengrundstueck) auf dem ein kleines gartenhaeusschen (2m x 3 m) steht. jetzt will A auf diesem Grundstueck holz lagern (ca 1 m lange stuecke gestapelt) Wie breit, hoch und lang darf A sein holz stapeln ohne mit den Bauvorschriften zu kollidieren. Das Land ist BaWue...

gruss goerdi



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Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

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Klaus
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Re: Holzstapel

Beitrag von Klaus » 08.04.2011, 07:49

Da gibt es keine "Bau" Vorschriften das es ja kein Bau ist. Im Nachbarrecht gibt es Abstände die man einhalten muss.

Übrigens sind drei Holzstapel und ein Dach drüber eine Hütte und kein Stapel :-)

Uwe
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

goerdi
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Re: Holzstapel

Beitrag von goerdi » 08.04.2011, 07:52

Gibts da nicht ne vorschrift das ab einer gewissen groesse (umbauter raum oder in diesem Fall raum :-) das ganze aus "gebaeude" anzusehen ist ?
btw: na klar abgedeckt soll das ding ja auch werden. Und ob der stapel an der grenze aufgebaut wird, steht noch nicht fest.
ich geh mal davon aus das die abstaende genauso eingehalten werden muessen wenn der anrainer die oeffentliche hand ist...

gruss gerd

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