Gemeinsame Einfriedung abändern.

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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pieselpower
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Gemeinsame Einfriedung abändern.

Beitrag von pieselpower » 25.06.2007, 21:20

Nachbar A und Nachbar B haben auf der Grenze eine Hecke, die laut
Nachbar B gemeinsam mit dem Vorbesitzer von A´s gepflanzt sein
soll (es liegt bis jetzt kein Beleg darüber vor). Einfriedungspflichtig
ist Nachbar A (rechte Seite).
Nun gibt es seit einiger Zeit Probleme über Bepflanzungen (Höhen und
Grenzabstände etc.), die bereits vor einem Schlichter gelandet sind.
Dabei haben die B´s, die Antragsteller waren, keine ihrer Beschwerden
umgesetzt bekommen.
Unter anderem wurde die Heckenhöhe festgelegt und das jeder, gemäß
dem niedersächsischen Nachbarrecht, die Hecke auf seiner Seite, auch
horizontal, selbst schneidet. Ein gemeinsamer Besitz wurde nicht
bestätigt!
Leider befolgt Nachbar B diese Abmachung nicht und schneidet trotz
Unterlassungsaufforderung von Nachbarn A und auch des Schlichters
munter weiter die komplette Hecke horizontal.

Könnte Nachbar A nun die Hecke (nach vorheriger Benachrichtigung)
nach 4 Wochen entfernen und durch einen Sichtschutzzaun ersetzen?
Oder könnte alternativ Nachbar A von seiner Seite die Hecke so zurückschneiden, dass direkt an der Grenze ein Sichtschutzzaun errichtet werden kann und die Seite des Nachbarn B stehen bleibt?



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Was helfen könnte wäre ein Detektiv. Der könnte als neuraler Beobachten ermitteln wer der Täter ist und mit Bilder oder auch nur als Zeuge das Verfahren in Gang bringen.

 

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 25.06.2007, 23:01

Also an einer "gemeinsamen Hecke" haben die Parteien nur gemeinsam was zu machen oder diese zu entfernen.
Wenn jemand den Schlichterspruch nicht umsetzt muss man eben klagen.

Am einfachsten wäre es den Sichtschutzzaun neben die Hecke zu stellen. Damit ist das erledigt.

Klaus

P.S Wenn eine Unbekannter Nachts die Hecke abschneidet wäre das Pech

pieselpower
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Beitrag von pieselpower » 26.06.2007, 07:50

Hallo!

Mit dem Klagen ist so eine Sache. Wir haben nach dem ersten
Problem (gegenseitiges Beschneiden von Sträuchern des anderen)
den Zusatz für Eigentümer in unsere Rechtschutzver-
sicherung mit aufgenommen. Jetzt ist natürlich die Frage der Übernahme
der Kosten? Gab es schon Streit vor dem Abschluss oder nicht!
Wir wissen nicht, wie die Versicherung das sieht!

Da der GEMEINSAME Besitz der Hecke nicht eindeutig ist, tendiere
ich also auch eher zu der Variante mit der davorgesetzten Sicht-
schutzwand, da eine Zustimmung zum kompletten Entfernen der
Hecke garantiert vom Nachbarn nicht kommt.

Darf man denn neben der Hecke einfach einen Sichtschutz errichten?
Ich dachte, man darf den Zaun entweder genau an die Grenze oder
1,00 m davon entfernt aufstellen?

Danke für die Hilfe!

Gruß pieselpower

Klaus
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Beitrag von Klaus » 26.06.2007, 07:56

Also wenn es eine EinfriedungsPflicht für A gibt und dann eine Hecke dort steht ist die wohl die von A. Es sei denn B könnte beweisen das es ein gemeinsame Enrichtung wäre.

Auf dem Restlichen Grudnstück vom B kann B machen was B will. Wenn er dort noch mehr "Möbel" aufstellen will ist es seine Sache.
Am besten regelt man das mit Sonnensegeln und Windfang, Pergulas. Die sind alle genemigungsfrei.

Das man für einen eigenen Zaun 1 Meter Abstand halten muss habe ich noch nie gelesen. Jedoch dürfen Grenzzäune nur 150cm hoch sein (bzw 180cm)

Klaus

P.S. Man das Nachbarrecht hier lesen

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