Kostenteilung nach einer Eingangstreppenrenovierung

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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frosch13
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Kostenteilung nach einer Eingangstreppenrenovierung

Beitrag von frosch13 » 17.10.2011, 20:37

Hallo

Die WEG A haben ihre hauseingangstreppe renoviert.

wie werden nun die kosten verteilt?

nach eigentumsanteil oder parteien

wer kann der WEG Ahelfen

Mfg Frosch13



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Falsch rum parken

Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....

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Klaus
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Re: Kostenteilung nach einer Eingangstreppenrenovierung

Beitrag von Klaus » 17.10.2011, 21:46

Lieber Frosch13
die Regeln hier bitte lesen !!!!

Die Kosten einer Baumaßnahme werden wie in der Teilungserklärung vermerkt verteilt, meist nach WEG Anteilen was gerechter ist.
Davon ausgehend das es einen Beschluss dafür gab.

Gegenüber dem Handwerker haftet natürlich der Auftraggeber und zahlt erst mal

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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