Grenzüberbauung ...
Moderator: Klaus
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- Registriert: 25.06.2007, 20:32
Grenzüberbauung ...
Hallo!
Nachbar A hat einen Mauervorsprung von ca. 20 cm über die
Baugrenze. Dieser Vorsprung ist von den Vorbesitzern vor fast 25
Jahren erstellt worden und bis Dato von Nachbar B nicht beanstandet
worden.
Nun hat sich Nachbar B beim Bauamt beschwert, was kann jetzt auf
Nachbar A zukommen? Laut BGB § 912 muß Nachbar B den Überbau
dulden, kann aber eine Geldrente verlangen.
Kann das Bauamt diesen Überbau so einstufen, dass er für eine
Geldrente zu geringwertig ist?
Kann sich Nachbar A an die Verkäufer wenden, die diesen Punkt
verschwiegen haben (ob wissend oder unwissend)?
Danke für die Antwort, es brennt lichterloh!
Gruß pieselpower
Nachbar A hat einen Mauervorsprung von ca. 20 cm über die
Baugrenze. Dieser Vorsprung ist von den Vorbesitzern vor fast 25
Jahren erstellt worden und bis Dato von Nachbar B nicht beanstandet
worden.
Nun hat sich Nachbar B beim Bauamt beschwert, was kann jetzt auf
Nachbar A zukommen? Laut BGB § 912 muß Nachbar B den Überbau
dulden, kann aber eine Geldrente verlangen.
Kann das Bauamt diesen Überbau so einstufen, dass er für eine
Geldrente zu geringwertig ist?
Kann sich Nachbar A an die Verkäufer wenden, die diesen Punkt
verschwiegen haben (ob wissend oder unwissend)?
Danke für die Antwort, es brennt lichterloh!
Gruß pieselpower
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Also A hat eine freistehende Mauer, die auf Grundstück von B steht gebaut. Dann würde ich mal A auffordern diese wieder zu entfernen.
Das ist kein Überbau
Es könnte auch sein das die Mauer, die fest auf dem Grundstück von B gebaut ist, nun B gehört. Das wäre mein Vortrag, denn die hat man mitgekauft.
Die Frage ist ? Was passiert wenn die Mauer weg ist. Ist der Blick auf ein unverputzten feuchten Bau besser.
Eine Überbaurente wird da kaum geben ? Man könnte jedoch eine vereinbaren.
Klaus
Das ist kein Überbau
Es könnte auch sein das die Mauer, die fest auf dem Grundstück von B gebaut ist, nun B gehört. Das wäre mein Vortrag, denn die hat man mitgekauft.
Die Frage ist ? Was passiert wenn die Mauer weg ist. Ist der Blick auf ein unverputzten feuchten Bau besser.
Eine Überbaurente wird da kaum geben ? Man könnte jedoch eine vereinbaren.
Klaus
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Also die Mauer steht auf A´s Grundstück und wird fast vollständig
durch die seitliche Einfriedung (auch Mauer) zu Nachbar B abgedeckt.
Es ist also keine Verletzung der Grundstücksgrenzen.
B kann also kaum was von der Mauer sehen, sie ist eben nur über
die Baugrenze hinweg gebaut worden.
Die Aussenschalousie an der Außenwand stehen auch 20 cm über
die Baugrenze hinweg, sind aber natürlich nicht mit dem Boden fest
verankert.
Eigentlich handelt es sich sowieso um den § 226 BGB (Schikaneverbot)
Das geht nur um Schikane, aber das ist wohl in den meisten Fällen
der Grund.
durch die seitliche Einfriedung (auch Mauer) zu Nachbar B abgedeckt.
Es ist also keine Verletzung der Grundstücksgrenzen.
B kann also kaum was von der Mauer sehen, sie ist eben nur über
die Baugrenze hinweg gebaut worden.
Die Aussenschalousie an der Außenwand stehen auch 20 cm über
die Baugrenze hinweg, sind aber natürlich nicht mit dem Boden fest
verankert.
Eigentlich handelt es sich sowieso um den § 226 BGB (Schikaneverbot)
Das geht nur um Schikane, aber das ist wohl in den meisten Fällen
der Grund.
Als was denn nun.
Eine Mauer ist: eine Aufschichtung von Steinen von unten nach oben.
Eine Gebäude ist was mit Deckel drauf
Die Baugrenze ? Ich vermute mal es ist die Nichteinhaltung der Abstandsflächen gemeint. Die Abstandflächen gehen nur das Bauamt was an. Die werden wegen einer Unterschreitung durch eine Stützmauer von 20 cm, die dazu noich ewig her ist kaum einschreiten. Nachbarrechtlich ist das eh verjährt.
Und das Anzeigen wegen nicht eingehalter Bauvorschriften hat nichts mit Schikane zu tun. Der der sich nicht dran hält ist der Böse
Der Nachbar kann nur Anzeigen, am weiteren Verfahren ist er nicht beteiligt. Er bekommt auch keinerlei Auskunft. Das ganze wird sich im Sande verlaufen
Klaus
Eine Geldrente gibts nur bei Überbau auf ein fremdes Grundstück
Eine Mauer ist: eine Aufschichtung von Steinen von unten nach oben.
Eine Gebäude ist was mit Deckel drauf
Die Baugrenze ? Ich vermute mal es ist die Nichteinhaltung der Abstandsflächen gemeint. Die Abstandflächen gehen nur das Bauamt was an. Die werden wegen einer Unterschreitung durch eine Stützmauer von 20 cm, die dazu noich ewig her ist kaum einschreiten. Nachbarrechtlich ist das eh verjährt.
Und das Anzeigen wegen nicht eingehalter Bauvorschriften hat nichts mit Schikane zu tun. Der der sich nicht dran hält ist der Böse
Der Nachbar kann nur Anzeigen, am weiteren Verfahren ist er nicht beteiligt. Er bekommt auch keinerlei Auskunft. Das ganze wird sich im Sande verlaufen
Klaus
Eine Geldrente gibts nur bei Überbau auf ein fremdes Grundstück
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