Hallo,
Ich hätte folgende Frage bezüglich Grenzrecht /Bauverordnung.
Und zwar hat A ein Haus aus den 30er Jahren erworben. Das Haus wurde damals sehr knapp an die Grenze des Nachbarn gebaut und ist bis jetzt freistehend.
Die Seite A Hauses Richtung Nachbar ist ca. 15m lang, vorne 4cm und der hintere Teil des Hauses 9cm von der Grenze weg.
A Frage wäre, wie weit der Nachbar von der Grenze mit einem neuen Anbau (...den er gerade plant) wegbleiben muss??
Oder darf dieser genau auf die Grenze bauen?
Über Rückantworten würde ich mich sehr freuen!
Grüsse
Bauprojekt des Nachbarn - Grenzabstand
Moderator: Klaus
Artikel lesen
Straf und Zivilrechtliche Folgen eines Nachbarstreits
Nach einen im Zivilverfahren unwidersprochenem Vortrag des Nachbarn hält der Beklagte seit Sommer 2017 in seinem Grundstück einen Hahn und knapp ein duzend Hennen, die aber während der Nacht im Hühnerstall sind.
Der Hahn kräht bereits morgens um 4 Uhr täglich m.....
mehr Infos
Re: Bauprojekt des Nachbarn - Grenzabstand
Das kann man mit dem Bebauungsplan und den Landesvorschriften herausfinden. Evtl. gibt es auch eine Baulast die A Grenzbau auf B , das würde man auf dem Bauamt erfahren. Gibt es keinerlei Vorschriften der Bauämter bliebe noch das Nachbarrecht des Bundeslandes.
Warum sollte der denn Abstand einhalten Hat A ja auch nicht gemacht.
Üblicherweise muss man 2,5 Meter Abstand einhalten
Klaus
P.S Unsere Regeln lesen !!
Warum sollte der denn Abstand einhalten Hat A ja auch nicht gemacht.
Üblicherweise muss man 2,5 Meter Abstand einhalten
Klaus
P.S Unsere Regeln lesen !!
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 27 Gäste