Hallo,
Ich hätte folgende Frage bezüglich Grenzrecht /Bauverordnung.
Und zwar hat A ein Haus aus den 30er Jahren erworben. Das Haus wurde damals sehr knapp an die Grenze des Nachbarn gebaut und ist bis jetzt freistehend.
Die Seite A Hauses Richtung Nachbar ist ca. 15m lang, vorne 4cm und der hintere Teil des Hauses 9cm von der Grenze weg.
A Frage wäre, wie weit der Nachbar von der Grenze mit einem neuen Anbau (...den er gerade plant) wegbleiben muss??
Oder darf dieser genau auf die Grenze bauen?
Über Rückantworten würde ich mich sehr freuen!
Grüsse
Bauprojekt des Nachbarn - Grenzabstand
Moderator: Klaus
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Widersprüchliche Gesetze
Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.
Wer macht Gesetze und Vorschriften
Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....
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Re: Bauprojekt des Nachbarn - Grenzabstand
Das kann man mit dem Bebauungsplan und den Landesvorschriften herausfinden. Evtl. gibt es auch eine Baulast die A Grenzbau auf B , das würde man auf dem Bauamt erfahren. Gibt es keinerlei Vorschriften der Bauämter bliebe noch das Nachbarrecht des Bundeslandes.
Warum sollte der denn Abstand einhalten Hat A ja auch nicht gemacht.
Üblicherweise muss man 2,5 Meter Abstand einhalten
Klaus
P.S Unsere Regeln lesen !!
Warum sollte der denn Abstand einhalten Hat A ja auch nicht gemacht.
Üblicherweise muss man 2,5 Meter Abstand einhalten
Klaus
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Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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