Musste Ihr Geräteschuppen/Holzhaus entfernt werden?

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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SLK200
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Musste Ihr Geräteschuppen/Holzhaus entfernt werden?

Beitrag von SLK200 » 02.08.2007, 12:30

Hier im Saarland (Kreis Merzig-Wadern) darf man jedenfalls eine Holzkonstruktion auf einem Gelände errichten, das nicht als Bauland ausgewiesen ist. Das Holzhaus ist übrigens wesentlich grösser als 30 Kubikmeter umbauter Raum.

Zudem darf dieses Haus mit einer elektrischen Spannungsversorgung (380 Volt) versorgt werden, die unfachmännisch als Erdkabel durch eine dritte Parzelle verlegt wurde, die sich im Besitz der Stadtverwaltung befindet.

Das elektrische Kabel birgt ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Dass dort oft Kinder spielen oder Leute spazieren scheint aber keine Behörde zu interessieren.


Interessant, nicht wahr?



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Widersprüchliche Gesetze

Zaun

Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.

Wer macht Gesetze und Vorschriften

Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 02.08.2007, 12:59

Das Problem ist das Scharzbauten nicht unbedingt von der Gemeinde vefolgt werden. Mein Nachbar hat nen Schwarzbau, bereits einmal Strafe bezahlt und das Ding steht immer noch.
Weitere Maßnahmen werden nach Aufruf der Gemeinde angekündigt erfolgen aber nicht. Das ganze steht nun seit 6 Jahren

Nur Ansprüche aus Nachbarrecht kann man selber durchsetzen.

Klaus

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