L-Steine bei Einfahrtneubau "rübergerutscht"
Moderator: Klaus
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L-Steine bei Einfahrtneubau "rübergerutscht"
Hallo, Nachbar A hat seine Einfahrt machen lassen und da es eh Ärger mit Nachbar B gab ist der Vorarbeiter der Baufirma mit Nachbar B an die Grenzsteine gegangen und hat sich mündlich, bestätigen lassen das die L-Steine richtig sind. 2 Wochen nach Fertigstellung der Einfahrt beschwert sich B bei A das die Steine 2 cm auf seinem Grundstück seien. A ruft die Baufirma an die sich das anschaut und feststellt das am hinteren Grenzstein tatsächlich 1,5 cm überstand auf das Grundstück von B sind (eventuell sind die Steine beim Rütteln gerutscht). Nun sagt B er wolle ja nicht kleinlich sein und das könne so bleiben. A befürchtet aber das B später doch eine Rückbauung verlangen wird. Das wird dann schwieriger weil auf die Einfahrt noch eine Garage kommt. Wie lange nach Kenntnis kann B die Rückbauung fordern?
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Nachbar baut Fenster zu
In diesem Fall kam es anders. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung. Sie klagte gegen die Baugeneimigung die dem Nachbarn erteilt wurde. Das Haus der Klägerin befindet sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Nachbargebäude sollte nun ebenfalls dire.....
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Re: L-Steine bei Einfahrtneubau "rübergerutscht"
Generell sollte man sich diese Erlaubnis schriftlich gegen lassen. Diese gilt aber nur bis das Grundstück des Nachbars verlauft wird.
Auch ist bei einem Grenzstein noch lange nicht sicher ob der richtig sitzt.
2 Möglichkeiten
1. Wenn der Bauunternehmer zu doof ist die Grenze einzuhalten muss er eben nacharbeiten.
2. Ob man heute nacharbeitet oder erst wenn der Nachbar meckert ist das selbe.
Auch ist bei einem Grenzstein noch lange nicht sicher ob der richtig sitzt.
2 Möglichkeiten
1. Wenn der Bauunternehmer zu doof ist die Grenze einzuhalten muss er eben nacharbeiten.
2. Ob man heute nacharbeitet oder erst wenn der Nachbar meckert ist das selbe.
Immer, das es hier nur um ein paar Steine gehtWie lange nach Kenntnis kann B die Rückbauung fordern?
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Re: L-Steine bei Einfahrtneubau "rübergerutscht"
Es sind nicht nur ein paar Steine sondern mehrere L-Steine. Um die umzusetzen müsste man das Pflaster wieder entfernen, den Unterbau und später auch die Garage. Es besteht ein Höhenunterschied von ca 30 cm zwischen den Grundstücken.Klaus hat geschrieben:Generell sollte man sich diese Erlaubnis schriftlich gegen lassen. Diese gilt aber nur bis das Grundstück des Nachbars verlauft wird.
B weigert sich irgendetwas zu unterschreiben.
Immer, das es hier nur um ein paar Steine gehtWie lange nach Kenntnis kann B die Rückbauung fordern?
Vielen Dank für deine Antwort.
Re: L-Steine bei Einfahrtneubau "rübergerutscht"
Genaugenommen würde ich den Unternehmer der den Pfusch angerichtet hat vor die Wahl stellen:
Eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch die den Überbau erlaubt oder den Umbau.
Eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch die den Überbau erlaubt oder den Umbau.
Oder soll die Garage beim Nachbar stehen weil Sie gar nicht passen würde Denn nur dann würde die Garage stören die noch gar nicht steht.später auch die Garage
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Re: L-Steine bei Einfahrtneubau "rübergerutscht"
Die Garage kommt eh nicht auf die L-Steine. Aber wie soll man denn später die L-Steine versetzen ohne die Einfahrt nochmal aufzumachen?
Re: L-Steine bei Einfahrtneubau "rübergerutscht"
Muss man ja nicht - kann man auch gleich machen ?!?
Wie soll ein Unbekannter in einem Forum das erraten.
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