Bauen, Baugenemigung und Abstände
Moderator: Klaus
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uli.st48
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Beitrag
von uli.st48 » 18.08.2007, 19:31
Hallo zusammen, kann mir vielleicht jemand konkret sagen wie groß der Abstand von neu zu errichtenden Garagen meines Nachbarn zu meinem Grundstück sein muß?
Viele Grüße
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Der will ja nur spielen ! Das wilde Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden stellt eine typische Verhaltensweise dar, so dass der Hundehalter haftet, wenn infolge des so entstandenen „Hundegetümmels“ einem anderen Hundehalter ein Schaden entsteht. Das hat das OLG Kob.....
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Klaus
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Beitrag
von Klaus » 18.08.2007, 20:28
So einen Rat darf in Deutschland nur ein Anwalt geben, daher unsere Regeln !!! Die man lesen kann
Ich muss in BW keinen Anstand einhalten.
Klaus
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