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Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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uli.st48
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Beitrag von uli.st48 » 18.08.2007, 19:31

Hallo zusammen, kann mir vielleicht jemand konkret sagen wie groß der Abstand von neu zu errichtenden Garagen meines Nachbarn zu meinem Grundstück sein muß?
Viele Grüße



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Keine Entschädigung für Leitungsführung

In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 18.08.2007, 20:28

So einen Rat darf in Deutschland nur ein Anwalt geben, daher unsere Regeln !!! Die man lesen kann

Ich muss in BW keinen Anstand einhalten.

Klaus

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